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Starten Des Betriebs; Beladen Der Kochkammer - Diamond G99/BRS2-N Betriebsanleitung

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5.
3.
BEDIENUNGSANLEITUNG

Starten des Betriebs

Der Gebrauch des Bräters als Fritteuse ist strengs-
tens verboten.
Vor Gebrauch siehe "Tägliche Inbetriebnahme".
Beim Umgang mit dem Kochgut auf dem Gerät be-
steht die Gefahr von Verbrennungen durch verse-
hentliche Berührung von Kochfeld, Kochkammer,
Kochgeschirr bzw. Kochgut.
Es sind geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Bei
der Ausführung der Arbeiten ist jeweils geeignete
Schutzausrüstung zu tragen.
Beim ersten Einschalten bitte abwarten, dass die
möglicherweise in der Gasleitung angesammelte Luft
vollständig ausgetreten ist.

Beladen der Kochkammer

Sicherstellen, dass sich die Kochkammer in waagerechter Position
befindet (Abb. 2, 3).
Deckel des Bräters hochklappen (Abb. 2).
Die Kochkammer muss mit hochgeklapptem (geöff-
netem) Deckel bewegt werden (Abb. 1).
Beim Befüllen der Kochkammer ist der durch die
Marke in ihrem Innern angegebene Höchstfüllstand
zu beachten (Abb. 4 A).
Die Kochkammer kann mit dem Wassereinfüllhahn
mit Wasser gefüllt werden:
Öffnen, gewünschte Wassermenge zulaufen las-
sen und wieder schließen.
Zum ordnungsgemäßen Befüllen der Kochkammer mit
Wasser wie folgt vorgehen:
- gegebenenfalls den Deckel der Kochkammer hochklap-
pen,
- Wasserauslaufleitung in Richtung Kochkammer drehen,
- Wassereinfüllhahn öffnen (Abb. 5 A),
- Becken nach Betriebsbedarf füllen,
- Hahn schließen (Abb. 6 A),
- Wasserauslaufleitung so ausrichten, dass sie die Be-
wegung des Deckels nicht behindert.
Gegebenenfalls den Deckel der Kochkammer herunter-
klappen.
Kein grobkörniges Kochsalz verwenden, denn wenn
es sich auf dem Boden der Töpfe absetzt, kann es
sich nicht vollständig auflösen.
Der Bräter darf erst nach dem Einfüllen des Garguts
in die Kochkammer eingeschaltet werden. Nicht tro-
cken einschalten (mit leerer Kochkammer).
Gargut in die Kochkammer geben.
Nach dem Beladen den Deckel herunterklappen (Abb. 3) und Ge-
rät einschalten.
DAS VORLIEGENDE HANDBUCH IST EIGENTUM DES HERSTELLERS, DIE REPRODUKTION IN JEDER FORM IST, AUCH AUSZUGSWEISE, VERBOTEN.
- 700
Abb.2
Fig.
4
Abb.4
Fig.
5
Abb.5
Fig.
- 11 -
- 11 -
11
11
Abb.1
Fig.
2
3
Abb.3
Fig.
A
A
Abb.6
Fig.
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