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BETRIEBSSTOFFE
Bremsflüssigkeit DOT 4 / DOT 5.1
Norm / Klassifizierung
–
DOT
Vorgabe
–
Verwenden Sie nur Bremsflüssigkeit, welche der angegebenen Norm entspricht (siehe Angaben auf dem Behälter) und die entspre-
chenden Eigenschaften besitzt.
Gabelöl (SAE 4) (48601166S1)
Norm / Klassifizierung
–
SAE (
S. 122) (SAE 4)
Vorgabe
–
Verwenden Sie nur Öle, welche den angegebenen Normen entsprechen (siehe Angaben auf dem Behälter) und die entsprechenden
Eigenschaften besitzen.
Hydrauliköl (15)
Norm / Klassifizierung
–
ISO VG (15)
Vorgabe
–
Verwenden Sie nur Hydrauliköl, welches der angegebenen Norm entspricht (siehe Angaben auf dem Behälter) und die entsprechen-
den Eigenschaften besitzt.
Kühlflüssigkeit
Vorgabe
–
Nur geeignete Kühlflüssigkeit verwenden (auch in Ländern mit hohen Temperaturen). Bei minderwertigen Frostschutzmitteln kann es
zu Korrosion und Schaumbildung kommen.
–
Verwenden Sie nur Kühlflüssigkeit auf Ethylenglykolbasis.
Mischungsverhältnis
Gefrierschutz: −25... −45 °C
Kühlflüssigkeit (gebrauchsfertig gemischt)
Vorgabe
–
Verwenden Sie nur Kühlflüssigkeit auf Ethylenglykolbasis.
Gefrierschutz
Motoröl (15W/50)
Norm / Klassifizierung
–
JASO T903 MA (
S. 122)
–
SAE (
S. 122) (15W/50)
Vorgabe
–
Verwenden Sie nur Motoröle, welche den angegebenen Normen entsprechen (siehe Angaben auf dem Behälter) und die entspre-
chenden Eigenschaften besitzen.
Motoröl 2-Takt
Norm / Klassifizierung
–
JASO FC (
S. 122)
Vorgabe
–
Verwenden Sie nur hochwertiges 2-Takt Motoröl bekannter Marken.
vollsynthetisch
50 % Korrosions-/Frostschutzmittel
50 % destilliertes Wasser
−40 °C
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