Trans-
portgut
Version:
Erstellatum:
Seite 32
1.0
22.06.2020
Vor dem Transport der Maschine bzw. ihrer Komponenten
•
müssen alle losen Teile (z.B. loses Werkzeug) entfernt werden.
•
Maschine bzw. Komponenten sind ohne Arbeitsgegenstand zu
transportieren.
Die Maschine bzw. ihre Komponenten sind nur an den dafür
•
vorgesehenen Stellen anzuhängen. Die Anschlagstellen
müssen, sofern nicht anderweitig darauf hingewiesen wird, an
der Maschine oberhalb des Schwerpunktes angebracht werden.
Ansonsten besteht Kippgefahr des Transportgutes.
Das Anhängen der Maschine bzw. der Komponenten am Kran
•
muss mit großer Vorsicht erfolgen. Kanten sind durch
untergelegte Polster vor Seildruck zu schützen.
Die Maschine bzw. ihre Komponenten sind nicht schief, sondern
•
waagerecht bzw. senkrecht anzuhängen.
Die Maschine bzw. ihre Komponenten dürfen niemals schnell
•
oder ruckartig gehoben oder gesenkt werden.
Der Seildruck darf nicht auf Spindeln, Führungen,
•
Klemmkästen und andere deformierbare Teile wirken.
Seilschlaufen dürfen nur an tragenden Gestellteilen befestigt
•
werden. Dabei muss sichergestellt sein, dass kein Verschieben
der Seilschlaufen auftreten kann. Dies führt zur Instabilität des
angehobenen Gutes.
•
Bei den angegebenen Gewichten sind keine dynamischen
Kräfte berücksichtigt.
Druckdatum:
22.06.2020
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