KAPITEL 02
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2. Sicherheitshinweise
2.23 Auffahrbühne
• Die Auffahrbühne muß dem Radstand des Elektro-
schleppers entsprechen.
• Die Auffahrbühne muß über eine ausreichende
Tragkraft verfügen, um das Gewicht des Elektro-
schleppers tragen zu können.
• Der Elektroschlepper muß gegen Wegrollen gesi-
chert werden.
- Unterlegkeile verwenden.
- Feststellbremse anziehen.
2.24 Sicherheitseinrichtungen anbringen
Nach allen Wartungs- und Reparaturarbeiten müssen
alle Verkleidungen und Schutzhauben wieder ange-
bracht werden.
2.25 Funktionsprüfung
Nach allen Wartungs- und Reparaturarbeiten ist die
einwandfreie Funktion aller Bedienungs- und
Sicherheitseinrichtungen zu prüfen und ein Probelauf
durchzuführen.