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Zu Ihrer Sicherheit; Grundlegende Sicherheitshinweise; Bestimmungsgemäße Verwendung; Bestimmungswidrige Verwendung - SICK deTec4 Core Betriebsanleitung

Sicherheits-lichtvorhang
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Inhaltsverzeichnis

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ZU IHRER SICHERHEIT

2
Zu Ihrer Sicherheit
2.1

Grundlegende Sicherheitshinweise

2.2
Bestimmungsgemäße Verwendung
2.3

Bestimmungswidrige Verwendung

2.4

Anforderungen an die Qualifikation des Personals

8
B E T R I E B S A N L E I T U N G | deTec4 Core
GEFAHR
Wenn das Sicherheitsbauteil falsch eingebunden wird, wird der Gefahr bringende
Zustand möglicherweise zu spät beendet.
Einbindung des Sicherheitsbauteils gemäß den Anforderungen der Maschine pla‐
b
nen,
siehe „Projektierung", Seite
Der Sicherheits-Lichtvorhang deTec4 Core ist eine berührungslos wirkende Schutzein‐
richtung (BWS) und ist für folgende Anwendungen geeignet:
Gefahrstellenabsicherung
Zugangsabsicherung
Gefahrbereichsabsicherung
Der Sicherheits-Lichtvorhang deTec4 Core darf zu jeder Zeit nur innerhalb der Grenzen
der vorgeschriebenen und angegebenen technischen Daten und Betriebsbedingungen
verwendet werden.
Im Falle einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung, einer unsachgemäßen Verän‐
derung oder Manipulation des Sicherheits-Lichtvorhangs deTec4 Core erlischt jegliche
Gewährleistung der SICK AG; außerdem ist jegliche Verantwortung und Haftung der
SICK AG für hierdurch verursachte Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen.
Der Sicherheits-Lichtvorhang wirkt als indirekte Schutzmaßnahme und kann weder vor
herausgeschleuderten Teilen noch vor austretender Strahlung schützen. Durchsichtige
Gegenstände werden nicht erkannt.
Der Sicherheits-Lichtvorhang deTec4 Core ist unter anderem für nachfolgende Verwen‐
dungen nicht geeignet:
Im Freien
Unter Wasser
In explosionsgefährdeten Bereichen
In Höhen über 3000 m ü. NHN
In Umgebungen mit erhöhter ionisierender Strahlung
Der Sicherheits-Lichtvorhang darf nur von dazu befähigten Personen projektiert, mon‐
tiert, angeschlossen, in Betrieb genommen und instand gehalten werden.
Projektierung
Für die Projektierung gilt eine Person als befähigt, wenn sie Fachwissen und Erfahrung
bei der Auswahl und Anwendung von Schutzeinrichtungen an Maschinen hat und mit
den einschlägigen technischen Regelwerken und staatlichen Arbeitsschutzvorschriften
vertraut ist.
15.
8014252/14Q6/2020-04-27 | SICK
Irrtümer und Änderungen vorbehalten

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