AUSGABE 02/2015
BETRIEBSANLEITUNG
8.2
WARTUNG
8.2.1
WARTUNGSPERSONAL
Wartungsarbeiten sind regelmässig und sorgfältig durch qualifi ziertes und unterwiesenes
Personal durchzuführen. Über spezifi sche Gefährdungen ist bei der Unterweisung zu
informieren.
Während der Wartungsarbeiten können folgende Gefährdungen auftreten:
- Gesundheitsgefahr durch Einatmen von Lösemitteldämpfen
- Verwendung ungeeigneter Werkzeuge und Hilfsmittel
Eine befähigte Person muss sicherstellen, dass nach Abschluss der Wartungsarbeiten das
Gerät auf seinen sicheren Zustand überprüft wird.
8.2.2
SICHERHEITSHINWEISE
Unsachgemässe Wartung/Reparatur!
Lebensgefahr und Geräteschäden.
Sicherheitshinweise in Kapitel 4 und Kapitel 8.1.2 beachten.
Vor der Wartung
- Anlage spülen und reinigen.
Nach der Wartung
- Sicherheitskontrollen durchführen gemäss Kapitel 8.2.3.
- Anlage in Betrieb nehmen und auf Dichtheit prüfen gemäss Kapitel 6.6.
Gemäss der Richtlinie für Flüssigkeitsstrahler (ZH 1/406 und BGR 500 Teil 2 Kapitel 2.29
und 2.36):
- Die Flüssigkeitsstrahler sind bei Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate
durch einen Sachkundigen (zum Beispiel Wagner Servicetechniker) auf ihren
arbeitssicheren Zustand zu prüfen.
- Bei stillgelegten Geräten kann die Prüfung bis zur nächsten Inbetriebnahme
ausgesetzt werden.
BESTELLNUMMER DOC2348756
GEFAHR
Reparaturen und Austausch von Teilen dürfen nur von einer
WAGNER-Servicestelle oder einer eigens ausgebildeten Person
durchgeführt werden.
Nur Teile reparieren und austauschen, die im Kapitel „Ersatzteile"
aufgeführt und dem Gerät zugeordnet sind.
Vor allen Arbeiten am Gerät und bei Arbeitsunterbrechungen:
- Energie- und Druckluftzufuhr abschalten.
- Spritzpistole und Gerät druckentlasten.
- Spritzpistole gegen Betätigung sichern.
Bei allen Arbeiten Betriebs- und Serviceanleitung beachten.
Kapitel 8.1.3.
GM 1-350/530
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