4.6. Gelenkwelle
Vor Beginn der Arbeit die Hinweise auf der Welle und in der Betriebsanleitung des Wellenherstellers
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durchlesen.
Ausschließlich eine durch den Hersteller der Maschine empfohlene Teleskop-Gelenkwelle
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einsetzen.
Auf die Schutzverkleidungen und -scheiben der Abtriebs- und der Zapfwelle sind besonders zu
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achten. Deshalb niemals ohne angebrachte Schutzverkleidungen arbeiten.
Für sicheren Betrieb sind ausschließlich betriebstüchtige, unbeschädigte Teleskop-Gelenkwellen
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einzusetzen. Eine beschädigte Teleskop-Gelenkwelle ist instandzusetzen oder gegen eine neue
auszutauschen.
Alle Schutzverkleidungen (am Schlepper, der Maschine und Zapfwelle) vor Beginn des
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Maschineneinsatzes auf Vollständigkeit und Unversehrtheit prüfen. Verschlissene oder
beschädigte Schutzverkleidungen sofort auswechseln. Ist die Schutzverkleidung der Antriebswelle
beschädigt oder nicht angebracht, kann es zu einem ernsthaften, möglicherweise tödlichen Unfall
führen.
Eine mögliche Neigung der Antriebswelle hängt von der Form und Größe der Schutzverkleidung ab.
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Deshalb Schutzverkleidungen vor Beginn des Maschineneinsatzes auf mögliches Blockieren oder
Beschädigen in jeder Stellung prüfen.
Die Antriebswelle ist bei zu großen Schwenkungswinkeln abzukuppeln.
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Vor der Arbeit sollte überprüft werden, ob die Zapfwelle die richtige Drehrichtung besitzt!
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4.7. Hydrauliksystem
Achtung! Hydrauliksystem unter Druck! Das unter Druck stehende Hydrauliköl kann durch die Haut
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durchdringen und schwere Verletzungen verursachen. Daher gilt es die Augen und Haut zu
schützen. Sollte es zu einer Verletzung durch das Öl kommen, gilt es umgehende einen Arzt
aufzusuchen.
Die Hydraulikleitungen können an die Anschlüsse des Schleppers angeschlossenen werden, sobald
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sichergestellt wurde, dass weder das Hydrauliksystem vom Schlepper noch das vom Mäher nicht
unter Druck stehen. Um den Druck aus den Leitungen zu lassen, gilt es nach dem Abstellen des
Schleppers, die Hydraulikventile paar mal zu betätigen.
Während des Abkoppelns der Maschine vom Schlepper, gilt es diese abzustellen, den Druck aus den
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Leitungen zu lassen und den Motor des Schleppers abzustellen.
Während der Zustandsprüfung des Hydrauliksystems und der Suche nach einem eventuellen
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Ölausfluss, ist das Berühren der Ausflussstelle solange untersagt, solange das Hydrauliksystem
unter Druck steht.
Achtung! Es wird empfohlen, dass das verwendete Hydrauliköl die 10 Ölreinheitsklasse gemäß
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NAS 1638 nicht überschreiten sollte.
Gebrauch der Hydraulikleitungen:
Es gilt ein Spannen der Hydraulikleitungen während der Arbeit zu vermeiden.
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Es gilt das Abknicken der Hydraulikleitungen nicht zu zulassen.
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Es gilt den Kontakt der Hydraulikleitungen mit scharfen Kanten zu vermeiden.
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Im Falle einer Beschädigung oder bei Anzeichen der Abnutzung, gilt es diese gegen neue
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auszutauschen.
Die Lebensdauer der Hydraulikschläuche betrifft 5 Jahre ab dem Produktionsdatum.
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KDC
GEZOGENER SCHEIBENMÄHER
BETRIEBSANLEITUNG