Montage und Einstellanleitung Türantriebssystem
3.3
Personalauswahl und -qualifikation
Personen, die an unseren Aufzugsschiebetüren arbeiten, müssen
- mindestens 18 Jahre alt sein.
- für die jeweiligen Tätigkeiten ausreichend geschult sein.
- die einschlägigen technischen Regeln und Sicherheitsvorschriften kennen und befolgen.
Der Errichter hat dafür Sorge zu tragen, dass nur dafür ausgebildetes Fachpersonal an den
Aufzugsschiebetüren tätig wird und alle Arbeiten unter Einhaltung aller geltenden Regelungen
der Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) vorgenommen werden.
Zu schulendes, anzulernendes, einzuweisendes oder im Rahmen einer allgemeinen
Ausbildung befindliches Personal darf nur unter ständiger Aufsicht einer erfahrenen Person an
den Aufzugsschiebetüren tätig werden.
12 / 46
MEILLER Aufzugtüren GmbH
Sicherheitshinweise