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D-Link N300 DAP-1320 Benutzerhandbuch Seite 63

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Appendix C - GPL Code Statement
3..Schutz.von.Anwenderrechten.vor.Umgehungsverbotgesetzen
Kein betroffenes Werk darf als Teil eines wirksamen technischen Mechanismus unter jedwedem anwendbaren Recht betrachtet
werden, das die Auflagen von Artikel 11 des am 20. Dezember 1996 verabschiedeten WIPO Urheberrechtsvertrags oder unter
vergleichbaren Gesetzen, die die Umgehung derartiger Mechanismen verbietet oder einschränkt.
Wenn Sie ein betroffenes Werk übertragen, verzichten Sie auf jedes Recht, die Umgehung technischer Mechanismen zu
verbieten, insoweit diese Umgehung
durch die Ausübung der von dieser Lizenz gewährten Rechte in bezug auf das betroffene Werk herbeigeführt wird, und Sie
weisen jede Absicht von sich, die Benutzung oder Modifikation des Werks zu beschränken, um Ihre Rechtsansprüche oder
Rechtsansprüche Dritter zum Verbot der Umgehung technischer Mechanismen gegen die Anwender des Werks durchzusetzen.
4..Unveränderte.Kopien
Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des Quelltextes des Programms, wie sie ihn erhalten, übertragen,
sofern Sie auf deutliche und angemessene Weise auf jeder Kopie einen angemessenen Urheberrechtsvermerk veröffentlichen,
alle Hinweise intakt lassen, dass diese Lizenz und sämtliche gemäß §7 hinzugefügten Einschränkungen auf den Quelltext
anwendbar sind, alle Hinweise auf das Nichtvorhandensein einer Garantie intakt lassen und allen Empfängern gemeinsam
mit dem Programm ein Exemplar dieser Lizenz zukommen lassen.
Sie dürfen für jede übertragene Kopie ein Entgelt – oder auch kein Entgelt – verlangen, und Sie dürfen Kundendienst- oder
Garantieleistungen gegen Entgelt anbieten.
5..Übertragung.modifizierter.Quelltextversionen
Sie dürfen ein auf dem Programm basierendes Werk oder die nötigen Modifikationen, um es aus dem Programm zu generie-
ren, kopieren und in Form von Quelltext unter den Bestimmungen von §4 übertragen, vorausgesetzt, dass Sie zusätzlich alle
im Folgenden genannten Bedingungen erfüllen:
a) Das veränderte Werk muss auffällige Vermerke tragen, die besagen, dass Sie es modifiziert haben, und die ein
darauf bezogenes Datum angeben.
b) Das veränderte Werk muss auffällige Vermerke tragen, die besagen, dass es unter dieser Lizenz einschließlich
der gemäß §7 hinzugefügten Bedingungen herausgegeben wird. Diese Anforderung wandelt die Anforderung
aus §4 ab, „alle Hinweise intakt zu lassen".
c) Sie müssen das Gesamtwerk als Ganzes gemäß dieser Lizenz an jeden lizenzieren, der in den Besitz einer Kopie
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