4 Anforderungen des Finanzamts
4.1 Registrierung der Waage beim Finanzamt
Es ist zwingend erforderlich, die Waage und die TSE innerhalb eines Monats nach Kaufdatum beim Finanzamt
zu registrieren. Es ist ebenfalls zwingend erforderlich, die Außerbetriebnahme der Waage anzuzeigen.
Nach AEAO zu § 146a – Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektroni-
scher Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung zur Meldepflicht für Kassensysteme und Technische
Sicherheitseinrichtung (TSE) sind die folgenden Informationen für die Registrierung notwendig:
Steuernummer des Steuerpflichtigen (USt-ID oder Wirtschafts-ID)
•
Art, Seriennummer und Zertifizierungs-ID der TSE
•
Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems
•
Anzahl und Standort der insgesamt eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme (je Betriebsstätte/
•
Einsatzort)
Seriennummer des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems
•
Datum der Anschaffung
•
Datum der In- oder Außerbetriebnahme
•
Bei Verstößen gegen die fristgemäße Meldung spricht der Fiskus über Bußgelder in Höhe von bis zu
25.000,00 €
4.2 Datenverfügbarkeit für die Behörde
Exportieren von Daten aus der TSE
Korruption von TSE-Daten
− Bevor Sie die TSE von der Waage trennen, schalten Sie die Waage aus oder warten Sie min-
destens 1 Minute nach der letzten Transaktion oder dem letzten Bericht.
Die Software "Ohaus Deutsches Fiskal DataTool" dient dazu, die Daten aus der TSE zu exportieren und ein
Backup der steuerlichen Daten der Waage zu erstellen.
Es liegt in der Verantwortung des Eigentümers der Waage, dass er zur Erstellung des Backups der von der TSE
generierten und exportierten steuerlichen Daten die im folgenden Kapitel [Langzeitarchivierung } Seite 11]
beschriebene Empfehlung befolgt.
Dieselbe Software Ohaus Deutsches Fiskal DataTool erstellt auch auf Grundlage eines Jahresabschlusses oder
bestimmter Daten die erforderliche DSFinV-K-Archivdatei. Beachten Sie bitte das Kapitel [Archivie-
rung } Seite 8].
DSFinV-K-Dateien sind die Dateien, die an Ihren Steuerberater / Ihr Finanzamt abgegeben werden müssen.
Es liegt in der Verantwortung des Kunden/Endnutzers/Eigentümers der Waage, ein regelmäßiges Backup der
TSE-Daten zu erstellen und die Daten in das DSFinV-K-Format zu exportieren.
Das TSE-Gerät hat ein vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) festgelegtes Gültigkeits-
datum – Ohaus hat eine Gültigkeit von 5 Jahren gewählt, um dem Kunden genügend Zeit für Backups und Nut-
zung der Waage zu geben. Es ist obligatorisch, die TSE zu ersetzen, wenn dieses Datum abläuft oder wenn die
TSE voll ist.
TSE-Geräte können bei Ihrem Ohaus-Händler bestellt werden.
Skipper 5000 / Skipper 7000
VORSICHT
Anforderungen des Finanzamts 7