Installation
MEGA - Montage- und Gebrauchsanweisung
4.4
Allgemeine Hinweise zur Elektroinstallation
Bei der Installation von Saunaheizgeräten sind folgende Vorschriften zu
beachten:
DIN VDE 0100 Teil 703:
Diese Norm macht in Ihrer aktuellen Ausgabe, gültig seit Februar 2006,
unter Änderungen Absatz 703.412.05 folgende Aussage; Zitat:
"Der zusätzliche Schutz muss für alle Stromkreise der Sauna durch
einen oder mehrere Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit
einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA vorgesehen
werden, ausgenommen hiervon sind Saunaheizungen."
EN 60335-1 DIN (VDE 0700 Teil 1): 2012-10:
Diese Norm besagt unter Abschnitt 13.2:
"Der Ableitstrom darf bei Betriebstemperatur folgende Werte nicht
überschreiten:
- bei ortsfesten Wärmegeräten der Schutzklasse I 0,75 mA; oder 0,75
mA je kW Bemessungsaufnahme des Gerätes, je nachdem, welcher
Wert größer ist, mit einem Höchstwert von 5 mA."
Sollte eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (FI-Schalter) eingebaut werden,
so ist darauf zu achten, dass keine weiteren elektrischen Verbraucher über
diesen FI-Schalter abgesichert werden.
Nach dem heutigen Stand der Technik ist es nicht sinnvoll, dampfdichte
Rohrheizkörper für Saunaöfen einzusetzen. Es kann vorkommen, dass die
Magnesiumoxidfüllung der Heizkörper durch den dampfdiffusen Silikon-
verschluss etwas Feuchtigkeit aus der Umgebungsluft zieht, welches in
wenigen Fällen zum Auslösen des FI - Schutzschalters führen kann. Dies ist
ein physikalischer Vorgang und kein Fehler des Herstellers.
In diesem Fall muss der Ofen von einem Fachmann unter Aufsicht aufge-
heizt werden, wobei die Funktion des FI-Schalters umgangen wird. Nach-
dem die Feuchte nach ca. 10 min. aus den Heizstäben entwichen ist, kann
der FI-Schalter wieder in den Stromkreis einbezogen werden!
Ist der Saunaofen über längere Zeit nicht benutzt worden, so empfehlen
wir ein Aufheizen ca. alle 6 Wochen, damit sich die Heizstäbe nicht mit
Feuchte anreichern können. Sollte also bei Inbetriebnahme der FI-Schalter
auslösen, muss die elektrische Installation nochmals überprüft werden.
Für den ordnungsgemäßen Anschluss der Heizgeräte ist der Elektroinstal-
lateur verantwortlich und somit ist eine Haftung durch den Hersteller aus-
geschlossen!
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