Segelyacht Bavaria 40-Ocean
Bavaria Yachtbau GmbH
5. Abschließende Bemerkungen und Hinweise
Dieses Handbuch folgt den Vorgaben der harmonisierten Europäischen Norm EN 10240. Vieles darin
wird Ihnen selbstverständlich vorkommen. Wir hoffen jedoch, dass die Beschäftigung mit den einzelnen
Kapiteln Ihnen hilft, die technischen Systeme und die Gedanken, die zu einer bestimmten Auslegung
führten, zu verstehen. Sinn des Handbuchs soll, wie es die Einleitung besagt, eine ungetrübte Benutzung
der Yacht sein.
Zu den Dingen, die nicht behandelt werden, gehört z.B. die persönliche Sicherheitsausrüstung. Sie fällt
ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich des Skippers. Es ist selbstverständlich, dass für alle Personen
an Bord persönliche Rettungsmittel vorhanden sein müssen. Aber auch die Beschaffung und Wartung
einer Rettungsinsel zählt dazu, ferner Notsignale, Verbandkasten, Reparaturwerkzeug u.ä.
Da die Europäische Sportbootrichtlinie dem Feuerschutz besonderes Augenmerk widmet, sei noch
erwähnt, dass die Feuerlöscher in regelmäßigen Abständen gewartet werden müssen und dass es Aufgabe
des Skippers ist, seine Mannschaft in ihre Handhabung einzuweisen.
Wir arbeiten ständig an der Weiterentwicklung unserer Segelyachten. Bitte haben Sie Verständnis dafür,
dass wir uns Änderungen in Form, Ausstattung und Technik vorbehalten müssen. Aus allen Angaben,
Abbildungen und Beschreibungen in diesem Handbuch können aus diesen Gründen keine Ansprüche
abgeleitet werden.
Sollte Ihre Segelyacht mit Ausstattungsdetails versehen sein, die nicht im Handbuch beschrieben sind
bzw. keine Beschreibung in der Eignermappe beiliegt, wird Sie Ihr Vertragspartner über die richtige
Bedienung und Pflege informieren.
Da von BAVARIA Yachtbau GmbH hergestellte Yachten grundsätzlich über den Fachhandel verkauft
werden, besteht keine unmittelbare Vertragsbeziehung zwischen Werft und Endkunden.
BAVARIA Yachtbau GmbH sind somit vertragliche Einzelheiten nicht bekannt und es ist nicht
zwingend notwendig, dass Ihr Vertragspartner unsere Gewährleistungsbedingungen in vollem Umfange
übernimmt.
Es ist somit unbedingt erforderlich, dass Sie sich im Falle eines Garantieanspruches mit Ihrem
Vertragspartner in Verbindung setzen.
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