P1.1, P1.1E
3 Transport und Lagerung
Die Produkte sollten nur in der Originalverpackung oder einem geeigneten Ersatz transportiert werden.
Bei Nichtbenutzung sind die Betriebsmittel gegen Feuchtigkeit und Wärme zu schützen. Sie müssen in einem überdachten, tro-
ckenen und staubfreien Raum bei einer Temperatur von -20 °C bis +40 °C aufbewahrt werden.
Eine Lagerung im Freien ist nicht gestattet. Grundsätzlich sind betreiberseitig alle geltenden Normen bzgl. der Vermeidung von
Schäden durch Blitzschlag anzuwenden, die zu einer Beschädigung der Messgaspumpe führen könnten.
Die Lagerräume dürfen keinerlei ozonerzeugende Einrichtungen, wie z.B. fluoreszierende Lichtquellen, Quecksilberdampflam-
pen, elektrische Hochspannungsgeräte enthalten.
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Bühler Technologies GmbH
BD420020 ◦ 03/2020