10 Jugendschutz-PIN-Code
DE
Über die PIN-Code-Eingabe haben Sie die Möglichkeit, jugendgeschützte Sendungen
auch tagsüber anzuschauen - ohne dabei das Thema Jugendschutz zu vernachlässigen.
Für die Jugendfreigabe ist eine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung erforderlich,
die von der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle) im Auftrag der Obersten
Landesjugendbehörden vorgenommen wird.
Um eine vorgesperrte Sendung mit aktiver Jugendschutz-Kennung freizugeben, ist die
Eingabe eines vierstelligen PIN-Codes erforderlich. Sie erhalten Ihren Jugendschutz-
PIN-Code zusammen mit Ihrer Smartcard.
Dieser Code ist nicht der gleiche wie der Geräte-PIN (auch Receiver-Passwort
genannt).
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