Anforderungen
2 Anforderungen
2.1
Gesetzliche Grundlagen
Die Informationen in diesem Kapitel wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt,
für die Aktualität und Richtigkeit der Angaben beziehungsweise der Schlussfolgerungen
kann jedoch keine Gewähr gegeben werden. Darüber hinaus ersetzt dieses Dokument
keine fachkundige Beratung in steuerlichen und juristischen Fragen.
In Deutschland wurde im Rahmen von Betriebsprüfungen immer häufiger die Kassenführung
bemängelt. Dies resultierte vor allem daraus, dass die Unternehmen die Aufzeichnungs- und
Aufbewahrungspflichten nicht einhielten. Darüber hinaus sind die Anforderungen an die Kas-
senbuchführung beim Einsatz von elektronischen Kassensystemen auf Grund der leichten
Manipulationsmöglichkeiten besonders hoch. Deshalb werden die gesetzlichen Anforderun-
gen zur Verhinderung von Manipulationen an elektronischen Kassensystemen immer weiter
verschärft.
GoBD
Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Auf-
zeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) gelten seit dem
01.01.2015 für Deutschland. Am 28.11.2019 wurde die GoBD neu gefasst und trat am
01.01.2020 in Kraft. Die dort vorgenommenen Änderungen der GoBD sind nur punktuell. Im
Wesentlichen müssen alle Unterlagen, die mit einem Datenverarbeitungssystem erstellt wer-
den, unveränderbar 10 Jahre lang aufbewahrt und bei einer Betriebsprüfung bzw. Kassen-
nachschau in maschinell auswertbarer Form vorgelegt werden.
Kassengesetz
Nach den in den letzten Jahren bereits umgesetzten Verwaltungsvorschriften zu GDPdU und
GoBD, erreichen die Vorgaben mit dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen
Grundaufzeichnungen" ab 01.01.2020 eine neue Stufe. Das Kassengesetz fordert von allen
Unternehmen, die mit digitalen Kassensystemen oder Registrierkassen arbeiten, die folgen-
den Punkte:
Aufzeichnungspflicht
─
jeder aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfall und andere Vorgänge müssen einzeln,
vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufgezeichnet werden.
Zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)
─
ein elektronisches Aufzeichnungssystem muss durch eine zertifizierte technische
Sicherheitseinrichtung geschützt werden, welche aus einem Sicherheitsmodul, einem
Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle besteht.
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Systembeschreibung