aLLGEMEINE GaraNTIEbEDINGUNGEN „VOr OrT"
1. Garantieumfang
Die KYOCEra MITa DEUTSChLaND Gmbh (im Folgenden KYOCEra genannt) gewährt
eine herstellergarantie ab Verkaufsdatum auf seine Geräte und seine Optionen.
Eine detaillierte Übersicht findet sich in der bedienungsanleitung oder dem
Produkt beiliegenden Garantie-Dokumenten/CD´s/DVD´s in der Geräteverpackung.
Diese Garantie kann je nach Produkt kostenpflichtig (KYOlife) erweitert werden.
Die KYOCEra herstellergarantie besteht unabhängig von den ansprüchen des
Kunden gegen seinen Verkäufer; insbesondere bleiben Gewährleistungsansprüche
gegen den Verkäufer unberührt. Die Garantie bezieht sich auf das in den Garantie-
Dokumenten/CD´s/DVD´s bezeichnete Gerät und dessen Optionen. Die Geräte sind
zum Zeitpunkt der auslieferung von der betriebssystem Software auf dem „Stand
der Technik". Nicht eingeschlossen in die Garantie sind daher Störungen am Gerät
oder fehlerhafte ausdrucke, die durch anwendungs-Software verursacht wurden,
insbesondere wenn diese nach dem Zeitpunkt der auslieferung entwickelt wurde.
ausgeschlossen von der Garantie sind Verbrauchsmaterialien und Verschleißteile wie
z.b. Toner und Papiereinzugsrollen. Inhalt der Garantie ist nur die reparatur oder der
austausch solcher Teile des KYOCEra Geräts oder seiner Optionen, die infolge von
Material- oder herstellungsfehlern defekt sind. Die reparatur oder der austausch
bewirken keine Verlängerung der Garantiezeit. ausgetauschte Teile verbleiben nach
der reparatur direkt bei KYOCEra oder autorisierter Service-Partner und gehen in
das Eigentum von KYOCEra über. Sofern ein maximal zulässiges Druckvolumen
festgelegt ist, endet die Garantie bereits vor ablauf der Garantiefrist, sobald dieses
Druckvolumen erreicht ist.
2. Garantiefristen, Ort der Garantieerfüllung
Die Garantie umfasst nach Wahl von KYOCEra die kostenlose Zusendung von
Komponenten oder Teilen als Ersatz für defekte Komponenten oder Teile oder
die kostenlose Instandsetzung des Gerätes oder austausch gegen gleichwertigen
Ersatz. Der Garantieservice oder die Instandsetzung wird vor Ort, d. h. beim Kunden
oder an einem von KYOCEra definierten Ort erbracht. Der Kunde stellt KYOCEra
das defekte Gerät am entsprechenden Ort zur reparatur oder zum austausch zur
Verfügung. Vor dem austausch eines Gerätes ist der Kunde gehalten, Zubehör und
Verbrauchsmaterialien zu entfernen. Der Kunde hat keinen anspruch auf Ersatz bzw.
rückgabe von Zubehör und Verbrauchsmaterialien, die im rahmen eines Garantie
bedingten austauschs bei dem Gerät verblieben sind. alle Teile und Produkte,
die im rahmen der Garantie ausgetauscht werden, gehen in das Eigentum von
KYOCEra über. Sollte der Kunde im Falle eines austausches versäumen, das defekte
Gerät zurückzusenden, wird ihm das austauschgerät zum gegenwärtigen oder zum
letzten Listenpreis berechnet. Die Garantie wird von KYOCEra direkt oder durch
autorisierte KYOCEra Service-Partner erfüllt. Die reaktionszeit bei Instandsetzung
ist der nächste arbeitstag, wobei die Instandsetzung am Tag nach Eingang der
Meldung beginnt, sofern die Meldung bis 12:00 Uhr mittags erfolgt ist, montags
bis freitags während der üblichen Geschäftszeiten außer an den für KYOCEra oder
deren Service-Partner geltenden gesetzlichen Feiertagen. Die reaktionszeit gilt
nicht für die „Deutschen Inseln" und die alpen-region. hierfür können individuelle
reaktionszeiten mit KYOCEra vereinbart werden.
hinweis: Garantieangebot und -Umfang, reaktions- und Servicezeiten, sowie
Transportbedingungen und Transportkosten von KYOCEra oder ihrer Service-
Partner können z.b. auf Grund nationalen rechts in einigen europäischen Ländern
abweichend sein.
3. Ordnungsmäßiger Betrieb der Geräte
a)
Die
Geräte
müssen
innerhalb
Produktspezifikationen betrieben werden. Dies betrifft speziell die maximale
Druckauslastung,
mit
einer
gleichmäßigen
Druckvolumens, wie in der bedienungsanleitung oder dem Produkt beiliegenden
Garantie-Dokumenten/CD´s/DVD´s bezeichnet.
b) Es dürfen nur geeignete Druckmaterialien verwendet werden.
c) Die von KYOCEra in der bedienungsanleitung angegebenen Wartungs- und
Pflegehinweise sind unbedingt zu beachten.
d) bei Erreichen des Wartungsintervalls muss der Kunde ein kostenpflichtiges
Service- bzw. Wartungskit von KYOCEra oder einem autorisierten KYOCEra
Service-Partner
mit
allen
darin
Den Nachweis über den fristgerechten Einbau hat der Kunde zu führen.
4. Mitwirkungspflicht des Kunden / Verhalten im Störungsfall
Im Störungsfall wendet sich der Kunde zuerst an das KYOCEra Call Center (hotline).
Der Kunde ist bereit, mit hilfe von telefonischer beratung, die Fehlerursache
selbst zu beheben. Sofern die Fehlerbehebung durch den einfachen austausch
von Komponenten oder Teilen (z.b. vergleichbar mit dem Tausch eines Toners) die
KYOCEra definiert hat möglich ist, wird der Kunde den austausch dieser Teile selbst
durchführen. Neben ausführlichen anleitungen steht dem Kunden das KYOCEra Call
Center telefonisch beratend zur Verfügung. Verweigert der Kunde die Mitwirkung,
ist KYOCEra von der Garantieleistung befreit. Ist eine Fehlerbehebung durch
den Kunden selbst nicht möglich, wird er über die für sein Produkt angebotenen
Möglichkeiten der Instandsetzung informiert. Stellt sich bei der reparatur heraus,
dass es sich bei der beanstandeten Störung nicht um einen Garantiefall handelt,
erhält der Kunde einen entsprechenden Kostenvoranschlag. Wünscht der Kunde
gleichwohl eine reparatur durch KYOCEra oder einen Service-Partner, hat er mit
diesem eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.
5. Leistungsbefreiung
Der Kunde gewährt die zur Störungsbeseitigung nötige Zeit und Gelegenheit und
wirkt aktiv an der Störungsbehebung / Fehlerbeseitigung mit. Verweigert der Kunde
dies, ist KYOCEra von der Garantieleistung befreit.
6. Spezielle Ausnahmen von der Garantieleistung
Von der Garantieleistung sind insbesondere ausgenommen:
der
von
KYOCEra
vorgegebenen
Verteilung
des
monatlichen
enthaltenen
Teilen
einbauen
lassen.
a) Schäden, die durch Nichtbeachtung der bedienungsanleitung entstanden
sind; dies sind z.b. Schäden durch Verschmutzung innerhalb des Gerätes infolge
unterlassener regelmäßiger reinigung, Schäden durch anschluss an falsche
Netzspannung sowie Schäden, die durch lokale Verhältnisse wie übermäßige
Staubentwicklung, Luftfeuchtigkeit, Gase und Dämpfe etc. eingetreten sind;
b) Schäden, die durch Fremdeingriffe verursacht wurden; speziell mechanische
beschädigungen an der Oberfläche der Trommel;
c) Geräte, die nicht ordnungsgemäß betrieben wurden sowie unsachgemäß
angewendet oder unberechtigt verändert wurden;
d) Geräte, die über den zulässigen Nutzungsgrad hinaus betrieben wurden welcher
in der bedienungsanleitung oder dem Produkt beiliegenden Garantie-Dokumenten/
CD´s/DVD´s genannt wurde.
e) Geräte, die über den zulässigen monatlichen Nutzungsgrad bei ungleichmäßiger
Verteilung über den Monat betrieben werden;
f) Geräte, bei denen nicht in den vorgeschriebenen Intervallen Service- und
Wartungskits installiert wurden;
g) Geräte, die nicht unter den jeweils vorgeschriebenen Umgebungsbedingungen
betrieben wurden;
h) Geräte, bei denen das Typenschild mit Serienummer fehlt oder manipuliert
wurde;
i) Geräte, die mit ungeeigneten Druckmedien (z.b. Spezialpapiere, Etiketten, Folien,
etc.) betrieben wurden;
j) Schäden, die auf sonstigen Verschulden des Kunden oder Dritter beruhen;
k) Schäden aufgrund von höherer Gewalt, Naturkatastrophen, etc.
l) Schäden, die zurückzuführen sind auf ungeeignete, nicht fehlerfrei arbeitende
Komponenten, sowie Schäden, die zurückzuführen sind auf ungeeignete
Komponenten von Drittherstellern, wie Speichermodule, Netzwerkkarten etc.
besonderer hinweis: Sollte ein Schaden aufgrund der Verwendung von nicht
Original KYOCEra Toner oder nicht Original KYOCEra Ersatz- und Verschleißteilen
entstanden sein, so ist dieser Schaden grundsätzlich von der Garantie ausgeschlossen
7. Kostenpflichtige optionale Garantieerweiterung (KYOlife)
Die KYOlife Garantieerweiterung, sofern für das jeweilige Produkt angeboten, kann
innerhalb eines Jahres nach Kauf des Geräts erworben und registriert werden.
KYOlife erweitert die Standard herstellergarantie je nach Produkt auf 3, 4 oder 5
Jahre. Zur Geltendmachung von Garantieansprüchen im rahmen der erweiterten
Garantie (KYOlife) ist die KYOlife registrierung Voraussetzung. Sollte im Falle einer
Störungsmeldung seitens des Kunden die registrierung einer gültigen KYOlife
Garantieerweiterung nicht festgestellt werden, so hat der Kunde den Nachweis
über das Vorliegen der KYOCEra KYOlife Garantie zu führen. Dies kann nur durch
die Vorlage des Kaufnachweises für das Gerät in Verbindung mit dem Kaufnachweis
von KYOlife erfolgen.
8. Manipulation
Eigenmächtige Änderung oder Manipulation von Garantie-Dokumenten/CD´s/
DVD´s sind unzulässig und führen zum Erlöschen der Garantieansprüche.
Haftung auf Schadensersatz
8.1 bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie im Falle
der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet
KYOCEra für alle darauf zurückzuführenden Schäden uneingeschränkt, soweit
gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
8.2 bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender angestellter ist die haftung von KYOCEra
für Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren
Schaden begrenzt.
8.3 bei leichter Fahrlässigkeit haftet KYOCEra für Sach- und Vermögensschäden nur
bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. auch dabei ist die haftung auf den
vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.4 bei Verlust von Daten haftet KYOCEra nur für denjenigen aufwand, der für die
Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den
Vertragspartner erforderlich ist. bei leichter Fahrlässigkeit von KYOCEra tritt diese
haftung nur ein, wenn der Vertragspartner unmittelbar vor der zum Datenverlust
führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.
8.5 Eine haftung nach den Vorschriften des deutschen Produkthaftungsgesetzes
bleibt hiervon unberührt.
8.5 Eine haftung nach den Vorschriften des deutschen Produkthaftungsgesetzes
bleibt hiervon unberührt.
9. Sonstiges
a) Die beziehungen zwischen KYOCEra und dem Kunden unterliegen ausschließlich
dem recht der bundesrepublik Deutschland; die anwendung des Übereinkommens
der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-
Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
b) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit
der Garantie ist Düsseldorf. Dies gilt nicht im Verhältnis zu einem Verbraucher nach
§ 13 bGb..
c) Überschriften in diesen Garantiebedingungen dienen lediglich der besseren
Orientierung. Sie sind für deren auslegung ohne bedeutung.
d) Sind einzelne bestimmungen dieser Garantie ganz oder teilweise unwirksam,
so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen bestimmungen nicht berührt.
anstelle der unwirksam gewordenen bestimmung gilt diejenige rechtlich wirksame
regelung, die dem mit der unwirksamen bestimmung verfolgten wirtschaftlichen
Zweck am nächsten kommt.
Januar 2011, KYOCEra MITa, Technical Competence Center