5. Sicherheit
nie
Verwenden Sie zum Anzünden
Spiritus, Benzin oder andere
brennbare Flüssigkeiten.
Die Glasplatte darf aus Sicherheits-
gründen nicht im heißen Zustand
mit einem feuchten Tuch gereinigt
werden. Die Glasplatte darf nicht
zum Abstellen von Gefäßen mit kal-
tem
Inhalt
verwendet
werden
(Bruchgefahr).
nie unbeaufsichtigt
Kinder sollten
am
brennenden
Kaminofen
sein.
5.1 Sicherheitsabstände
Zu brennbaren Materialien (Holzver-
kleidung, Kunststoffverkleidung, Vor-
hänge) beträgt der Sicherheitsabstand
seitlich und hinter dem Kamin minde-
stens 20 cm.
Brennbare Fußbodenmaterialien (Tep-
pich, Holz oder Kunststoff) müssen
nach vorne und seitlich mit einem
nicht brennbaren Belag (Fliesen, Glas,
Marmor oder Stahlblech) geschützt
sein (s. Abb. 1).
Bei Verwendung einer Bodenplatte
gelten nach der DIN 18891 folgen-
de Sicherheitsmaße:
A = 50 cm
B = 30 cm
C = Bei brennbaren Materialien
mindestens 20 cm
Abb. 1: Abmessungen Bodenplatte
S I C H E R H E I T
5.2 Strahlungsbereich
Im Strahlungsbereich der Scheibe darf
sich innerhalb eines Abstandes von
80 cm kein brennbares bzw. tempera-
turempfindliches Material befinden
(s. Abb. 2).
Abb. 2: Strahlungsbereich der Scheiben
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