Gemäß der Europäischen Richtlinie 2012/19/
EU über elektrischen Abfall (WEEE) wird zur
Kenntnisnahme für die Benutzer innerhalb der
Europäischen Gemeinschaft folgendes erklärt.
Elektrische Geräte dürfen nicht in den
normalen Haushaltsmüll gegeben, sondern
müssen entsprechend der Bestimmungen zur
Abfalltrennung als Industrieabfall gesondert
entsorgt werden.
E i n e k o r r e k t e M ü l l t r e n n u n g z u r
anschließenden Wiederverwertung,
umweltgerechten Behandlung und
Entsorgung des Geräts trägt dazu bei, mögliche
negative Auswirkungen auf die Umwelt und
die Gesundheit zu vermeiden und erleichtert
Wiederverwertung der Materialien, aus denen
das Gerät besteht.
9. Endgültige Außerbetriebnahme
Jede nicht den einschlägigen Vorschriften
entsprechende Entsorgung von elektrischen
M a t e r i a l i e n b e i n h a l t e t d i e Ve r h ä n g u n g
Maßnahmen.
Die elektrischen Geräte der GRUPPO CIMBALI
sind mit einem besonderen Kennzeichen
Kennzeichen zeigt an, dass das Gerät nach
wurde und im Rahmen der Abfalltrennung als
Industrieabfall gesondert entsorgt werden muss.
ENDGÜLTIGE
AUSSERBETRIEBSETZUNG
Hinsichtlich des Umweltschutzes
gelten die am Aufstellungsort der
Maschine gültigen Vorschriften.