Tools zum Installieren der Firmware
Firmware-Aktualisierungen für unterstützte HP Jetdirect Druckserver können mithilfe eines der
folgenden Firmware-Installationsprogramme über ein Netzwerk installiert werden:
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HP Jetdirect Download Manager (Windows). HP Jetdirect Download Manager können Sie über
den HP Online-Support herunterladen:
http://www.hp.com/go/dlm_sw
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HP Web Jetadmin kann auf unterstützten Systemen verwendet werden. Weitere Informationen
über HP Web Jetadmin finden Sie unter:
http://www.hp.com/go/webjetadmin/
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Der auf dem Druckserver installierte eingebettete Webserver bietet eine Firmware-
Aktualisierungsfunktion, die mit dem Web-Browser verwendet werden kann. Weitere Informationen
finden Sie in
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Die Übertragung der Image-Datei einer Firmware-Aktualisierung auf den Druckserver kann mit FTP
(File Transfer Protocol) erfolgen. Verwenden Sie zum Start einer FTP-Sitzung die IP-Adresse des
Geräts oder den Host-Namen. Wenn ein Kennwort für das Gerät eingerichtet ist, muss dieses zur
Anmeldung eingegeben werden. Nach der Benutzeranmeldung werden die unten abgebildeten
FTP-Befehle für die Aktualisierung des Geräts angezeigt:
ftp> bin
ftp> hash
ftp> cd /download
ftp> put <firmware image filename>
ftp>##################
##################...
ftp> bye
<firmware image filename> ist der vollständige Pfadname der Datei. Vergewissern Sie sich,
dass die Datei vollständig heruntergeladen wurde, bevor Sie die Sitzung beenden.
HP Support per Telefon
Unsere hervorragend geschulten Techniker nehmen Ihren Anruf jederzeit gern entgegen. Eine Liste der
aktuellen weltweit erreichbaren Support-Telefonnummern und Dienste finden Sie unter:
http://www.hp.com/support/support_assistance
Hinweis
HPINVENT oder 1-800-474-6836.
Hinweis
können an dieser Stelle keine Angaben gemacht werden. Informationen zu aktuellen Gebühren
erhalten Sie von Ihrer örtlichen Telefongesellschaft.
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Kapitel 1 Der HP Jetdirect-Druckserver
Eingebetteter HP Jetdirect-Webserver
Gebührenfreie Unterstützung erhalten Sie in den USA und Kanada unter 1-800-
Der Anrufer muss für alle Telefongebühren selbst aufkommen. Zu den Gebühren
(V.34.xx).
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