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Auspacken; Wissenswertes - IKA A11 basic Betriebsanleitung

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Auspacken

Auspacken:
- Das Gerät vorsichtig auspacken.
- Nehmen Sie bei Beschädigungen sofort den Tatbestand auf (Post, Bahn oder
Logistikunternehmen).
Lieferumfang:
- A 11 basic (mit Mahlbecher A 11.5 und ein Schläger A 11.1)
- Ein Werkzeugsatz
- Kurzanleitung
- Garantiekarte.

Wissenswertes

Das Anwendungsgebiet der Analysenmühle ist sehr umfangreich. Die zuvor aufge-
führten mahlbaren Materialien sind nicht vollständig. Durch Mahlversuche mit
jeweiligen Mahlverfahren und Probenvorbereitungen, z.B. Kühlen, kann das
Anwendungsspektrum noch vergrößert werden.
Prallmahlen:
Die A 11 basic mit Schläger zerkleinert weiche, mittelharte und spröde Material-
ien bis ca. Mohshärte 6 (Feldspat: 6 Mohs; Quarz: 7 Mohs). Bei höheren Härten
ist der Verschleiß am Zerkleinerungswerkzeug sehr hoch und das Mahlen deshalb
unwirtschaftlich. Wird die A 11 basic für Mahlgüter mit Härten über 4 Mohs ein-
gesetzt, muss der verschleißfestere Schläger A 11.3 eingesetzt werden, damit die
Probe nicht durch den Abrieb des Mahlwerkzeuges verunreinigt wird.
Es lässt sich alles mahlen, was bricht, trocken und nicht stark fetthaltig ist.
Nachfolgend eine Auswahl an Substanzen die sich trocken mahlen lassen:
Getreide, Gerste, Mais, Malz, Pektin, gebrannter Kaffee, Rinde, Wurzeln, Nuss-
schalen, Knochen, Mutterkorn, Pressstoffe, Torf, Zellulose, Drogen, Kunstdünger,
Futtermittel, Gewürze, Harz, Kali, Kerne, Salze, Schlacken.
Zähes Mahlgut muss gekühlt werden, z.B. durch Zugabe von zerstoßenem Trocken-
eis in den Mahlbecher.
Das Mahlgut muss auf Brocken von 10 mm Durchmesser vorzerkleinert werden (Auf-
gabekorngröße 10 mm, günstig ist die Größe eines Maiskornes).
Schneidmahlen
Die A 11 basic mit Schneidmesser A 11.2 zerkleinert sperrige, elastische, faserige,
cellulosehaltige und weiche Materialien. Mischgut wie Abfälle müssen frei von
Eisen und Nichteisenmetallen sein. Das Aufgabegut darf nicht zu feucht und fettig
sein, da es sonst zu einem Ankleben am Mahlbecher kommt.
Nachfolgend einige Stoffe, die zerkleinert werden können:
Blätter, Fasern, Gewürze, Getreide, Hopfen, Pappe, Papier, Heu, Kunststoffe,
Tabak, Torf, Futtermittel, Teigwaren, Wurzeln.
Die Aufgabekorngröße sollte nicht grösser als 10 mm sein.
Bei feuchtem und klebrigen Aufgabegut (z.B. Fisch, Fleisch) ist auch ein Zerkleinern
mittels Zugabe von Wasser möglich. Dadurch klebt das Mahlgut nicht an den
Mahlbecherwänden an und wird immer vom Messer erfasst.
Die Füllhöhe darf bei Zugabe von Wasser höchstens
HINWEIS
50% der maximalen Füllhöhe betragen. Die Mühle darf
in diesem Fall nur stehend verwendet werden (nicht
schütteln oder auf den Kopf drehen).
Oben
nicht
WARNUNG
Unsicherheiten über deren Explosionsgefahr (Staubexplosion
infolge elektrostatischer Aufladung) und Härte, dürfen nur
nach Rücksprache mit IKA in der A 11 basic zerkleinert werden.
aufgeführte
Stoffe,
insbesondere
bei
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