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MONTAGE
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Diese Dunstabzugshaube ist zur Wandmontage über einem Kochfeld vorgesehen. Die
Haube kann als Umluft- oder AbluftHaube verwendet werden.
Sicherheitshinweise
• Wegen des beträchtlichen Eigengewichtes des Gerätes empfiehlt es sich, die
Anbringung von geschultem Personal durchführen zu lassen, wobei alle behördlichen
Bestimmungen über Luftableitung zu beachten sind. Für Schäden, die durch nicht
vorschriftsmäßige oder unsachgemäße Anbringung verursacht werden, lehnt der
Hersteller jegliche Haftung ab.
• Die Dunstesse nicht an Rauch- oder Abgaskamine anschließen, die noch für offene
Feuerstellen benutzt werden. Bei der Ableitung von Abluft sind die behördlichen
Bestimmungen zu beachten. Gegebenenfalls ist der zuständige Schornsteinfeger-Meister
zu befragen.
• Der Sicherheitsabstand zwischen Kochstelle und Dunstesse soll mindestens 65 cm
betragen.
• Das Flambieren unter der Dunstesse ist zu unterlassen. Achtung Brandgefahr!
• Frittiergeräte, die unter der Dunstesse betrieben werden, sind während der gesamten
Betriebsdauer zu beaufsichtigen. Achtung: Brandgefahr!
• Wenn in dem Raum außer der Haube andere, nicht elektrisch betriebene Geräte (z.B.
Gas, Ölöfen) betrieben werden, muß für ausreichende Lüftung (Zuluft) gesorgt werden.
Bitte in diesem Zusammenhang den folgenden Absatz besonders beachten.Wichtiger
Hinweis für den Abluftbetrieb Bei gleichzeitigem Betrieb einer Dunstabzugshaube und
einer raumluftabhängigen Feuerstätte (wie z.B. Gas-, Öl-, oder kohlebetriebene
Heizgeräte, Durchlauferhitzer, Warmwasserbereiter) ist Vorsicht geboten, da beim
Absaugen der Luft durch die Dunstabzugshaube dem Aufstellraum die Luft entnommen
wird, die die Feuerstätte zur Verbrennung benötigt. Ein gefahrloser Betrieb ist möglich,
wenn bei gleichzeitigem Betrieb von Haube und raumluftabhängiger Feuerstätte ein
Unterdruck von höchstens 0,04mbar erreicht wird und damit ein Rücksaugen der
Feuerstättenabgase vermieden wird. Dies kann erreicht werden, wenn durch nicht
verschließbare Öffnungen, z.B. in Türen, Fenstern, Zuluft/Abluftmauerkästen oder
andere technische Maßnahmen, wie gegenseitige Verrieglung o.ä., die Verbrennungsluft
nachströmen kann. Anmerkung: Bei der Beurteilung muß immer der gesamte
Lüftungsverbund der Wohnung beachtet werden. Bei Betrieb von Kochgeräten, z.B.
Kochmulde und Gasherd wird diese Regel nicht angewendet. Im Zweifelsfalle muß der
zuständige Schornsteinfegermeister zu Rate gezogen werden.
DE
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