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Zu den Unterzeichnerstaaten gehören: Österreich, Belgien,
Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Frankreich, Deutschland,
Ungarn, Luxemburg, Moldawien, Montenegro, Niederlande, Polen,
Rumänien, Serbien, in der Slowakei und die Schweiz.
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Wenn eine UKW-Übertragung auf Binnenschifffahrtswegen der
Unterzeichnerstaaten erforderlich ist, muss diese ATIS-fähig sein und
die Funktion aktiviert haben.
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Die Verwendung von ATIS ist außerhalb der von der in
Basel getroffenen Vereinbarung abgedeckten europäischen
Binnenschifffahrtswege verboten.
MMSI- und ATIS-ID
Die Benutzer-MMSI (Maritime Mobile Service Identity) ist eine
eindeutige neunstellige Rufnummer. Sie wird von DSC-fähigen
Transceivern (Digital Selective Calling) für See- und Küstenfunk
verwendet.
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Eine MMSI bleibt einem Schiff auch dann zugeordnet, wenn dieses
weiterverkauft wird.
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Ihre Schiffs-MMSI-Nummer muss Ihnen durch eine autorisierte Stelle
zugeordnet worden sein. Es ist illegal eine selbst erstellte MMSI
Nummer zu verwenden.
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Eine Gruppenruf-ID beginnt mit einer "0", gefolgt von
8 numerischen Ziffern (0xxxxxxxx).
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Eine Küstenstellen-MMSI beginnt mit 00, gefolgt von 7 numerischen
Ziffern (00xxxxxxx).
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Die MMSI-Nummer kann gemäß Gesetzgebung nach Eingabe in
das Funkgerät nicht mehr geändert werden. Aus diesem Grund wird
bei der Eingabe der MMSI-Nummer ein Bestätigungsbildschirm
angezeigt. Wenn die MMSI-Nummer im Funkgerät geändert werden
muss, müssen Sie dieses an Ihren B&G-Händler weitergeben.
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Eine ATIS-ID ist nur in bestimmten EU-Ländern bei der Navigation in
einigen europäischen Binnengewässern erforderlich. Diese Nummer
unterscheidet sich üblicherweise von Ihrer MMSI-Nummer. Ihre
ATIS Nummer muss Ihnen durch eine autorisierte Stelle zugeordnet
worden sein.
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Benutzerhandbuch V60/V60-B
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