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Handbeschickung; Sicherheit Gegen Rückbrand Für Automatische Heizkessel; Temperaturleitung; Rückströmung Von Zündfähigen Verbrennungsprodukten In Die Brennstoffzuführung - Froling T4 - 130 Prüfbuch

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Unser Zeichen: 13-UW/Wels-EX-257/2

3.3.2 Handbeschickung

Nicht zutreffend.
3.3.3 Sicherheit gegen Rückbrand für automatische Heizkessel
Automatische Beschickungssysteme müssen so gestaltet sein, dass ein Rückbrand verhindert wird.
Die Gefahr eines Rückbrandes ist als Risiko der Sicherheitsklasse C klassifiziert – entsprechend den
treibenden Kräften Wärmeleitung, Rückströmung heißer und/oder zündfähiger Gase und Ausbreitung der
Glutzone in die Brennstoffzuführung.
Die vom Kesselhersteller vorgelegte Risikobewertung dokumentierte hinreichend die Sicherheit gegen
Rückbrand.

3.3.3.1 Temperaturleitung

Die Oberflächentemperatur der Beschickungseinrichtung (ohne jegliche Isolation) oder des integrierten
Vorratsbehälters darf in allen Betriebszuständen oder bei einer Störung 85 °C nicht überschreiten. Wird diese
Anforderung durch konstruktive Mittel erreicht, so sind keine zusätzlichen Sicherheitseinrichtungen
notwendig.
Die Temperaturleitung wurde für die gegenständliche Kesseltype während der heiztechnischen Prüfungen bei
Einsatz des Prüfbrennstoffes Holzhackgut bei Nenn-Wärmeleistung (Nennlast) und kleinster Wärmeleistung
(Teillast), den sicherheitstechnischen Prüfungen gemäß Punkt 5.13 bis 5.16 der ÖNORM EN 303-5:2012 und
nach Kesselabschaltung durch kontinuierliche Temperaturmessungen im Bereich der Stokerschnecke, bis ein
Maximum erreicht wurde, überprüft.
Für die Beurteilung der Erfüllung der Anforderungen in Bezug auf Temperaturleitung bei Einsatz des
Prüfbrennstoffes Holzpellets werden die Prüfergebnisse der Typenprüfung der Kesseltype T4-150
herangezogen (siehe Bericht der TÜV AUSTRIA SERVICES GmbH, Zl. 13-UW/Wels-EX-257/1, Lit. 2).
3.3.3.2 Rückströmung von zündfähigen Verbrennungsprodukten in die Brennstoffzuführung
Signifikante Mengen an Verbrennungsprodukten, die zündfähige Konzentrationen oder kritische
Energiemengen zur Entzündung von Holz (wie z. B. Funken oder heiße Gase) beinhalten, dürfen die
konstruktiven Maßnahmen oder Sicherheitseinrichtungen in Richtung Brennstoffzuführung oder integriertem
Brennstoffbehälter nicht überschreiten. Aus anderen Sicherheitsgründen (z. B. um Vergiftung durch CO zu
verhindern) muss jede Rückströmung von Verbrennungsgasen verhindert werden.
Die Anforderung wurde für die gegenständliche Kesseltype für den Einsatz des Prüfbrennstoffes Holzhackgut
während der heiztechnischen Prüfungen bei Nenn-Wärmeleistung (Nennlast) und kleinster Wärmeleistung
(Teillast) überprüft.
Für die Beurteilung der Erfüllung der Anforderungen in Bezug auf Rückströmung von zündfähigen
Verbrennungsprodukten in die Brennstoffzuführung für den Betriebszustand Zündung/Start und bei Einsatz
des Prüfbrennstoffes Holzpellets werden die Prüfergebnisse der Typenprüfung der Kesseltype T4-150
herangezogen (siehe Bericht der TÜV AUSTRIA SERVICES GmbH, Zl. 13-UW/Wels-EX-257/1, Lit. 2).
Eine Veröffentlichung dieses Berichtes ist nur in vollem Wortlaut gestattet. Eine auszugsweise Vervielfältigung
oder Wiedergabe bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH.
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