Unser Zeichen: 13-UW/Wels-EX-257/2
2.2.1.6 Angaben zu der am Prüfstand eingesetzten Emissionsquelle (Schornstein)
Bauart:
Angeschlossene Anlagen:
Anzahl der Züge:
Bauhöhe über Grund:
Bauhöhe über Dach:
Mündungs-Abmessungen:
Mündungs-Querschnitt:
3. PRÜFUNG DER ALLGEMEINEN ANFORDERUNGEN, DER BAUANFORDERUNGEN
UND DER SICHERHEITSTECHNISCHEN ANFORDERUNGEN
Nachstehend werden die Prüfergebnisse und auszugsweise die wesentlichen allgemeinen Anforderungen,
die Bauanforderungen und die sicherheitstechnischen Anforderungen gemäß ÖNORM EN 303-5:2012 für die
gegenständliche Heizkesseltype dargestellt.
Da von Seiten des Herstellers für die Kesseltype T4-130 bei Einsatz des Prüfbrennstoffes Holzpellets die
Zwischengrößen-Regelung gemäß Punkt 5.1.4 der ÖNORM EN 303-5:2012 zur Anwendung kommt wurden
zum Nachweis der Erfüllung der sicherheitstechnischen Anforderungen bei Einsatz des Prüfbrennstoffes
Holzpellets die Prüfergebnisse des nächstgrößeren Heizkessels der Baureihe T4 (= Kesseltype T4-150 mit
einer Nenn-Wärmeleistung von 150 kW lt. Herstellerangabe) herangezogen.
3.1 ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN
Heizkessel müssen brand- und betriebssicher sein, aus formbeständigen, nicht brennbaren Werkstoffen nach
EN 13501-1 bestehen und so beschaffen sein, dass
sie den beim bestimmungsgemäßen Betrieb auftretenden Beanspruchungen standhalten;
-
der Wärmeträger (Wasser) nicht gefährlich erwärmt werden kann (≤ 110°C);
-
Gase nicht in Gefahr drohender Menge aus dem Kessel in den Aufstellraum gelangen können;
-
bei der ordnungsgemäßen Bedienung der Feuerung keine Flammen herausschlagen sowie keine
-
Glut herausfallen kann;
gefährliche Ansammlungen von zündfähigen Gasen (> 5 % CO) im Brennraum und in den
-
Heizgaszügen verhindert werden;
Bauteile der Abdeckungen, Steuer-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen und die elektrische Ausrüstung
müssen die Anforderungen an die Wärme- und Feuerbeständigkeit der EN 60335-1 oder der EN 60730-1
einhalten.
Bauteile des Zubehörs, Steuer-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen und elektrische Ausrüstungen müssen
derart angeordnet sein, dass deren Oberflächentemperaturen, unter gleichbleibenden Bedingungen, die vom
Hersteller oder in spezifischen Bauteilnormen festgelegten Temperaturen nicht überschreiten.
Die Werkstoffe für die druckbeanspruchten Bauteile müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik
entsprechen. Sie müssen für die vorgesehene Verwendung und die Verarbeitung geeignet sein. Die
mechanischen und die physikalischen Eigenschaften sowie die chemische Zusammensetzung der Werkstoffe
müssen vom jeweiligen Werkstoffhersteller sichergestellt werden.
Der Kessel muss so konstruiert sein, dass er sicher hantiert werden kann. Er muss sicher und ohne
Beschädigungen gelagert und verpackt werden können.
Wenn das Gewicht, Größe oder Form des Kessels oder der Bauteile eine Bewegung von Hand unmöglich
machen, so müssen Mittel zum leichten Anheben bereitgestellt werden.
Eine Veröffentlichung dieses Berichtes ist nur in vollem Wortlaut gestattet. Eine auszugsweise Vervielfältigung
oder Wiedergabe bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH.
Edelstahl
Prüfstand 1, Platz 4 – Kesseltype T4-130
1
10,1 m
ca. 4 m
D = 0,35 m
2
A = 0,096 m
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