Zu den Angaben in der Tabelle führt die DIN in § 8.2
.aus:
"Die Angaben in der Tabelle stellen nur Richtwerte
dar. Diese bedeuten nicht, daß unter besonders
günstigen Lagerbedingungen längere Lagerfristen
nicht möglich oder daß eine längere Lagerdauer zu
einer Rekontamination der Packungsinhalte während
der Lagerung führen muß, sondern daß bei Einhalten
dieser Fristen eine Rekontamination des Inhalts beim
Öffnen und einer fachgerechten Entnahme hochgradig
unwahrscheinlich wird."
Diese Ausführungen werden in den "Erläuterungen" zu
§ 8.2. noch präzisiert:
5.3.
VDE-Bestimmungen ________________________________________________________
Nach den derzeit geltenden VDE-Bestimmungen ist dieses Gerät nicht für den Betrieb in explosions-
gefährdeten Bereichen bestimmt.
Es darf nur vom Hersteller oder durch eine von ihm ausdrücklich hierfür ermächtigte Stelle (Fachhandel oder
Kundendienst) instandgesetzt werden.
"Das Risiko in der Sterilgutlagerung liegt nicht
darin,
daß
Mikroorganismen durchdrungen werden, sofern
eine trockene Lagerung sichergestellt ist und das
Verpackungsmaterial
Keimdichtigkeit entspricht, sondern daß beim
Öffnen
der
Lagerung in Staubteilen enthaltene Mikroorganis-
men aufgewirbelt werden und bei der Entnahme
der
sterilen
können.
Dabei ist das Ausmaß der Staubbelastung
abhängig vom Staubgehalt der Luft und von der
Lagerdauer.
Lagerdauer möglichst kurz gehalten werden."
Revision 3 – 99/0017
die
Sterilgutverpackungen
der
Sterilgutverpackungen
Objekte
diese
rekontaminieren
Aus
diesem
Grund
von
geforderten
nach
der
muß
die
file:ba101.doc