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Eaton SVS/08 Betriebsanleitung Seite 9

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Zugänge
Die Zugänge zu den Räumen, in denen Schaltanlagen
aufgestellt sind, müssen an zweckmäßigen Stellen
angebracht werden und mindestens 0,75 m breit und 2 m
hoch sein.
Außerdem müssen sie über Verbindungswege, die
mindestens 0,5 m breit und 2 m hoch sind, von den
Fluchtwegen aus erreichbar sein.
Türen müssen:
 sich nach außen öffnen.
 ohne Hilfsmittel von außen geöffnet werden können.
B.2 Personal
Arbeiten wie das Aufstellen, Anschließen, Bedienen,
Kontrollieren, In- und Außerbetriebsetzen und Warten von
MS-Schaltanlagen vom Typ SVS dürfen nur von dazu
befugten Personen ausgeführt werden.
B.3 Ausführen von Arbeiten
 Arbeiten, die vom Benutzer selbst oder unter der
Aufsicht von Eaton ausgeführt werden dürfen, werden in
dieser Anleitung beschrieben.
A
CHTUNG
Der Benutzer darf nur diese Arbeiten ausführen
und muß dabei die beschriebene
Vorgehensweise genauestens einhalten.
 Bei Arbeiten, während derer Anlagen oder Teile davon
spannungslos gemacht werden, muß der Arbeitsbereich
deutlich gekennzeichnet sein.
 Alle Teile, die nicht in einen spannungslosen Zustand
versetzt werden, müssen geschlossen bleiben und mit
Warnschildern auf der Frontplatte versehen werden.
 Vor Beginn der Arbeiten muß man sich genau vom
spannungslosen Zustand der Anlage überzeugen.
 Nach Ende der Arbeiten darf erst wieder Spannung an
die Anlage gelegt werden, nachdem festgestellt wurde,
daß dies ohne Gefahr erfolgen kann.
 Bevor Sicherheitsmaßnahmen, die aufgrund der
Arbeiten ergriffen wurden, wieder beseitigt werden, muß
man sich davon überzeugen, daß die Arbeiten an allen
in Frage kommenden Stellen abgeschlossen und
beendet und alle Abschirmungen wieder angebracht
sind.
B.4 Brandbekämpfung
Für bautechnische und ähnliche Einrichtungen müssen die
örtlichen Vorschriften berücksichtigt werden.
 Empfehlungen für den Benutzer:
 Bevor Sie mit den bautechnischen Arbeiten bzw.
deren Anpassungen beginnen, müssen Sie Kontakt
mit der örtlichen Feuerwehr aufnehmen, um Ihre
Konstruktion prüfen zu lassen.
 Der Systembetreiber muß in Zusammenarbeit mit
u.a. der Feuerwehr einen Sicherheitsplan erstellen
und führen, in dem alle im Notfall zu ergreifenden
Maßnahmen aufgeführt sind.
 Die Zugänge zu den elektrischen Betriebsstätten
müssen freigehalten werden. Außerdem müssen die
Freiräume und Fluchtwege frei von Hindernissen
gehalten werden.
 In elektrischen Betriebsstätten dürfen nur Materialien
gelagert werden, die zur in diesem Raum aufgestellten
Anlage gehören.
 Es dürfen keine leicht entzündlichen Stoffe und Propan-
oder Butangasflaschen in elektrischen Betriebsstätten
gelagert werden.
 Die Brandbekämpfung darf erst begonnen werden,
nachdem das gesamte System in einen spannungslosen
Zustand versetzt wurde. Dabei müssen die
Zuleitungskabel, Niederspannungskabel, Rückspeisung
über die Niederspannungsseite usw. berücksichtigt
werden.
 Löschmittel können elektrischen Strom leiten; wenn ein
spannungsführendes System vorschriftswidrig gelöscht
wird, können Personal und Umstehende einen tödlichen
Elektroschock erleiden.
 Brand in oder in der Nähe von elektrischen
Betriebsstätten darf nicht mit Wasser bekämpft werden.
SVS/08
991.118 E
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