Grundlagen
Qualitätsstufen für Sprachübertragung mit VoIP
Stufe
Sprachverständlichkeit
4
Eingeschränkt
> 4
Inakzeptabel
Während des Gesprächaufbaus verhandeln die beteiligten Endgeräte, welche
Sprachdaten-Kompression eingesetzt wird („Codec"). Dies bestimmt zunächst die
zu erreichende Qualitätsstufe:
•
G.711 A-Law oder µ-Law (Stufe 1, unkomprimiert): Die Audiodaten eines PCM-
Kanals (64 kbit/s) werden 1 zu 1 übernommen. Jedes VoIP-Endgerät muss
diesen Codec unterstützen. Dieser Codec kann nicht bei ISDN-Datenverbin-
dungen eingesetzt werden.
•
G.729A (Stufe 2): Reduktion auf ca. 8 kbit/s.
•
G.723.1 6.3 (Stufe 3): Reduktion auf 6,3 kbit/s.
•
G.723.1 5.3 (Stufe 3): Reduktion auf 5,3 kbit/s.
Durch ungünstige Wahl der Paketlänge ist die Sprachqualität möglicherweise
geringer. Für die Einstufung ist die Dauer der Aufzeichnung, nicht aber die Byte-
Anzahl des Datenpaketes relevant:
•
Dauer <= 30 ms: optimale Übertragung
•
Dauer 40 - 60 ms: eine Qualitätsstufe abwerten
•
Dauer > 60 ms: zwei Qualitätsstufen abwerten
Zusätzlich hängt die erreichbare Sprachqualität von der Paketlaufzeit und den
Paketverlusten zwischen den beteiligten Endgeräten ab. Diese Parameter können
mit dem Programm „ping" ermittelt werden.
Hinweis
Bei einer Messung mit „ping" wird die Hin- und die Rückrichtung als Laufzeit er-
mittelt. Teilen Sie den angezeigten Maximalwert durch zwei.
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Vergleichbar mit
gestörtes GSM
Keine Verbindung