7.2. Sicht von den Steuerständen
Die Internationale Bestimmung zur Vermeidung von Schiffskollisionen (COLREG), sowie die Gesetze der Seeschiff-
fahrstsstrassen-Ordnung (SeeSchStrO) besagen, dass zu jeder Zeit ein entsprechender Ausguck vorzusehen ist und
die Wegerechte beachtet werden müssen. Stellen Sie jederzeit sicher, dass keine anderen Fahrzeuge ihren
Weg kreuzen.
Das Sichtfeld des Bootsführers kann durch große Trimmwinkel und durch andere Faktoren,
die durch eine oder mehrere der nachstehenden veränderlichen Betriebsbedingungen ver-
ursacht sind, beeinträchtigt werden:
7.3. Bedienungseigenschaften
Achtung
» Das Wasserfahrzeug kann sich im normalen Einsatz für kurze Zeit frei in der Luft befin-
den.
» Die Bedingungen bei Seegang sind sehr unterschiedlich und Wasserfahrzeuge können
immer in Situationen kommen, die die Boote und Skipper an die Grenzen Ihrer Leis-
tungsfähigkeit bringen. Rechnen Sie immer mit Fehlern und Störungen, handeln Sie
immer mit einer Sicherheitsmarge. Vermeiden Sie abrupte Drehungen mit hoher Ge-
schwindigkeit insbesondere in engen Fahrwassern.
» Für den Bootsführer ist eine umfassende Ausbildung vor der ersten Fahrt absolut erfor-
derlich
» Bedenken Sie, dass die Faktoren wie Höhe über NN, Außentemperaturen, Ladung und
Unterbodenbewuchs das Fahrverhalten des Bootes beeinträchtigen können.
» Trimmwinkel durch Antriebsmotor
» Trimmwinkel bei Gleitbetrieb
» Ladung und Ladungsverteilung
» Geschwindigkeit
» Übergang von Verdrängungs- zu Gleitbetrieb
» Seegang
» Regen und Spritzwasser
» Dunkelheit und Nebel
» Innenbeleuchtung des Fahrzeugs
» Anbringung von Dächern und Seitenpersenningen
» Personen und bewegliches Gerät im Sichtfeld des Bootsführers
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Eignerhandbuch