Einsatzplanung
4.3 Lastaufnahme
Bild 4-1
4.3
Lastaufnahme
Einbauflächen
Für die Einbauflächen gelten folgende Voraussetzungen:
● Die Lage- und Winkelabweichungen der Einbauflächen zueinander entsprechen den
Allgemeintoleranzen für Schweißkonstruktionen, EN ISO 13920.
● Achten Sie darauf, dass die Fundamente absolut steif und absenkungsfrei sind. Montieren
Sie Einbauelemente in Betonfundamenten auf eben eingegossenen Stahlplatten.
● Die Befestigungsflächen liegen senkrecht zur Messrichtung und vorzugsweise in einer
Ebene.
● Für die Einbauflächen ist eine Ebenheit von ≤ 0,2 mm erforderlich.
Mehr als drei Auflagepunkte
Bei mehr als drei Auflagepunkten ist die Lagerung meistens statisch unbestimmt. Bei steifen
Fundamenten und steifen Lastträgern verteilt sich die Last zwangsläufig nicht gleichmäßig auf
alle Wägezellen. Das Gleiche trifft bei labilen Lagerungen wie z. B. einer Stahlkonstruktion zu.
Zwei diagonal liegende Wägezellen tragen die Hauptlast. Die anderen Wägezellen stützen den
Lastträger nur ab.
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie darauf Rücksicht genommen werden kann:
● Überdimensionierung der Wägezellen
● Höhenausgleich der Auflagepunkte
Überdimensionierung der Wägezellen
Die Nennlast der Wägezellen wird so berechnet, dass, z. B. bei vier Auflagepunkten, das
gesamte Gewicht von zwei Wägezellen getragen werden könnte.
Dadurch wird auch einer Überlastung von Wägezellen vorgebeugt, wenn mit
Fundamentabsenkungen gerechnet werden muss, z. B. bei Gerüsten im Stahlbau.
Höhenausgleich der Auflagepunkte
Bei dieser Methode werden die Ausgangssignale aller Wägezellen unter Last aufeinander
abgestimmt. Damit alle Wägezellen annähernd gleich belastet werden, nehmen Sie mit
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Lösungsvorschlag Abhebesicherung
Betriebsanleitung, 03/2020, A5E49935752-AA
BB-S SA