Sicherheit
3.2
Sicherheitsvorschriften
3.2.1
Qualifikation des Personals
Aufstellung, Montage, Programmierung, Inbetriebsetzung, Betrieb, Außerbetriebsetzung
und Wartung der Produkte dürfen nur von befähigten Personen vorgenommen werden.
Eine befähigte Person ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfah-
rung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt,
um Geräte, Systeme, Maschinen und Anlagen gemäß den allgemein gültigen Standards
und den Richtlinien der Sicherheitstechnik prüfen, beurteilen und handhaben zu können.
Der Betreiber ist außerdem verpflichtet, nur Personen einzusetzen, die
mit den grundlegenden Vorschriften zur Arbeitssicherheit und Unfallverhütung vertraut
}
sind,
den Abschnitt Sicherheit in dieser Beschreibung gelesen und verstanden haben,
}
und mit den für die spezielle Anwendung geltenden Grund- und Fachnormen vertraut
}
sind.
3.2.2
Gewährleistung und Haftung
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gehen verloren, wenn
das Produkt nicht bestimmungsgemäß verwendet wurde,
}
die Schäden auf Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung zurückzuführen sind,
}
das Betreiberpersonal nicht ordnungsgemäß ausgebildet ist,
}
oder Veränderungen irgendeiner Art vorgenommen wurden (z. B. Austauschen von
}
Bauteilen auf den Leiterplatten, Lötarbeiten usw).
3.2.3
Entsorgung
Beachten Sie bei sicherheitsgerichteten Anwendungen die Gebrauchsdauer T
}
sicherheitstechnischen Kennzahlen.
Beachten Sie bei der Außerbetriebsetzung die lokalen Gesetze zur Entsorgung von
}
elektronischen Geräten (z. B. Elektro- und Elektronikgerätegesetz).
Bedienungsanleitung PSSu E F BSW(-T)
21372-DE-06
WARNUNG!
Das Modul darf in Kombination mit Kompaktmodulen oder Modulen mit Re-
laisausgängen nicht in sicherheitsgerichteten Anwendungen verwendet
werden.
in den
M
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