Entsorgung
Gerät entsorgen
Das nebenstehende Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern zeigt
an, dass dieses Gerät der Richtlinie 2012/19/EU unterliegt. Diese Richtlinie
besagt, dass Sie dieses Gerät am Ende seiner Nutzungszeit nicht mit dem
normalen Hausmüll entsorgen dürfen, sondern in speziell eingerichteten
Sammelstellen, Wertstoffhöfen oder Entsorgungsbetrieben abgeben müssen.
Diese Entsorgung ist für Sie kostenfrei . Schonen Sie die Umwelt
und entsorgen Sie fachgerecht .
Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten Produkts erfahren Sie bei Ihrer
Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Batterien entsorgen
Batterien/Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Jeder Verbraucher ist
gesetzlich verpflichtet, Batterien/Akkus bei einer Sammelstelle seiner Gemeinde /
seines Stadtteils oder im Handel abzugeben.
Diese Verpflichtung dient dazu, dass Batterien/Akkus einer umweltschonenden
Entsorgung zugeführt werden können. Geben Sie Batterien/Akkus nur im
entladenen Zustand zurück.
Verpackung entsorgen
Die Verpackungs materialien sind nach umweltverträglichen und entsorgungstech-
nischen Gesichtspunkten ausgewählt und deshalb recyclebar.
Entsorgen Sie nicht mehr benötigte Verpackungsmaterialien gemäß den örtlich
geltenden Vorschriften.
Entsorgen Sie die Verpackung umweltgerecht.
Beachten Sie die Kennzeichnung auf den verschiedenen Verpackungsmaterialien
und trennen Sie diese gebenenfalls gesondert. Die Verpackungsmaterialien sind
gekennzeichnet mit Abkürzungen (a) und Ziffern (b) mit folgender Bedeutung:
1–7: Kunststoffe,
20–22: Papier und Pappe,
80–98: Verbundstoffe.
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SBDB 5 A1