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Betriebsanweisung; Allgemeine Hinweise; Bestimmungsgemässer Gebrauch; Wartung - SGB VL-H9 Bedienungsanleitung

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EXPLOSIONSGESCHÜTZER UNTERDRUCK-LECKANZEIGER VL-H9
(5) Nach Erreichen des Betriebsunterdruckes des Leckanzeigers (Pumpe im Leckanzeiger
schaltet ab), ist der unter Abs. (4) geöffnete Absperrhahn zu schliessen, die Pumpe abzu-
schalten und zu entfernen.
(6) a) Dreiwegehahn 21 in Stellung I bringen und Druckmessinstrument entfernen.
b) V4A-Variante: messleitungsseitiger Absperrhahn (an 87) in Stellung 1 und Druckmess-
instrument entfernen.
(7) Funktionsprüfung gem. Kap. 7.3 durchführen.

6. Betriebsanweisung

6.1. Allgemeine Hinweise

(1) Bei dichter und ordnungsgemässer Montage des Leckanzeigesystems kann davon ausge-
gangen werden, dass der Leckanzeiger im Regelbereich arbeitet.
(2) Ein häufiges Pumpen oder auch ein Dauerlauf der Pumpe lassen auf Undichtheiten schlie-
ssen, die in angemessener Frist zu beheben sind.
(3) Im Alarmfall liegt immer eine grössere Undichtheit oder ein Defekt vor. Die Ursache muss
kurzfristig festgestellt und behoben werden.
(4) Der Betreiber hat in regelmässigen Abständen die Betriebsleuchte auf Funktion zu prüfen.
(5) Für evtl. Instandsetzungsarbeiten am Leckanzeiger ist dieser spannungsfrei zu schalten.
Instandsetzungsarbeiten am Leckanzeiger / Leckdetektor dürfen nicht im Ex-Bereich
durchgeführt werden.
(6) Muss der Leckanzeiger VL-H9/Ex oder die Arbeitsgeräte VL-H9/A-..-Ex gereinigt werden,
so ist dafür ein feuchtes Tuch zu verwenden.
6.2. Bestimmungsgemässer Gebrauch
Geeignet zum Anschluss an Überwachungsräumen von doppelwandigen Rohrleitungen
(Kap. 2.1, 2.2) unter Berücksichtigung des Förderdruckes, sowie die Zoneneinteilung gem.
Kap. 2.4.
Explosionsgruppe und Temperaturklasse gem. Kap. 2.2, gilt sowohl für das geförderte Pro-
dukt, wie die die Rohrleitung umgebende Atmosphäre.
Dichtheit des überwachten Systems gem. Kap. 6.4.7
Montagebedingungen sind einzuhalten.

6.3. Wartung

(1) Wartungsarbeiten und Funktionsprüfungen dürfen nur durch qualifizierte Personen
geführt werden.
(2) Der Leckanzeiger ist einmal jährlich auf Funktions- und Betriebssicherheit zu prüfen.
(3) Der Prüfumfang bei der jährlichen Prüfung richtet sich nach Kap. 6.3
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Für Deutschland: Sachkunde für Montage-Service-Leckanzeigegeräte bzw. unter Verantwortung eines
Sachkundigen, gem. den geltenden Bestimmungen,
10/09/2003
Ihr Partner für Leckanzeigetechnik
Sicherungsgerätebau GmbH, Siegen
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9
durch-

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