2
Sicherheit
Diese Betriebsanleitung enthält grundlegende Hinweise,
die beim Anbau, Betrieb und Wartung zu beachten
sind. Daher ist diese Betriebsanleitung unbedingt vor
Einsatz und Inbetriebnahme vom Personal zu lesen
und muß dem Personal zugänglich sein.
Es sind nicht nur die unter diesem Hauptpunkt Sicher-
heit aufgeführten, allgemeinen Sicherheitshinweise zu
beachten, sondern auch die unter den anderen Haupt-
punkten eingefügten speziellen Sicherheitshinweise.
2.1 Kennzeichnung von Hinwei-
sen in der Betriebsanleitung
Die in dieser Betriebsanleitung enthaltenen Sicher-
heitshinweise, die bei Nichtbeachtung Gefährdungen
für Personen hervorrufen können, sind mit allgemeinen
Gefahrensymbol gekennzeichnet:
Sicherheitszeichen nach DIN 4844 - W9
Hinweise sind wie folgt gekennzeichnet:
Direkt an der Maschine angebrachte Hinweise müs-
sen unbedingt beachtet und in vollständig lesbarem
Zustand gehalten werden.
2.2 Personalqualifikation und
-schulung
Die Maschine darf nur von Personen benutzt, gewar-
tet und instandgesetzt werden, die hiermit vertraut
und über die damit verbundenen Gefahren unterrich-
tet sind. Verantwortungsbereich, Zuständigkeit und
die Überwachung des Personals müssen durch den
Betreiber genau geregelt sein. Liegen bei dem Perso-
nal nicht die notwendigen Kenntnisse vor, so ist
dieses zu schulen und zu unterweisen. Weiterhin ist
durch den Betreiber sicherzustellen, daß der Inhalt
der Betriebsanleitung durch das Personal voll ver-
standen wird.
Instandsetzungsarbeiten, die nicht in dieser Betriebs-
anleitung beschrieben sind, dürfen nur von autorisierten
Fachwerkstätten durchgeführt werden.
2.3 Gefahren bei Nichtbeachtung
der Sicherheitshinweise
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann
sowohl eine Gefährdung für Personen als auch für
Umwelt und Maschine zur Folge haben. Die Nichtbe-
achtung der Sicherheitshinweise kann zum Verlust
jeglicher Schadenersatzansprüche führen.
Im einzelnen kann Nichtbeachtung beispielsweise
folgende Gefährdungen nach sich ziehen:
– Gefährdung von Personen durch nicht abgesicherte
Arbeitsbereiche
– Versagen wichtiger Funktionen der Maschine
– Versagen vorgeschriebener Methoden zur Wartung
und Instandhaltung
– Gefährdung von Personen durch mechanische und
chemische Einwirkungen
– Gefährdung der Umwelt durch Leckage von
Hydrauliköl
2.4 Sicherheitsbewußtes Arbeiten
Die in dieser Betriebsanleitung aufgeführten
Sicherheitshinweise, die bestehenden nationalen
Vorschriften zur Unfallverhütung sowie eventuelle
interne Arbeits-, Betriebs- und Sicherheitsvorschriften
des Betreibers sind zu beachten.
Die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
der zuständigen Berufsgenossenschaften sind bindend.
Die Sicherheitshinweise des Fahrzeugherstellers sind
zu beachten.
Sicherheit
II - 1