ANMERKUNG
Alle ordentlichen und außerordentli-
chen Wartungsarbeiten dürfen aus-
schließlich von Fachpersonal ausge-
führt werden.
Vor jeglichen Arbeiten oder Reinigun-
gen wird empfohlen, die Stromversor-
gung des Gerätes abzuschalten.
Alle Geräte unterliegen mit der Zeit ei-
ner unvermeidlichen Abnutzung.
Die Wartung ermöglicht es:
− Die Funktionstüchtigkeit des Gerä-
tes zu erhalten
− Die Geschwindigkeit der Abnutzung zu
verringern
− Informationen und Daten zu erfas-
sen, um die Leistungsfähigkeit des
Gerätes zu bestimmen sowie mög-
lichen Schäden vorzubeugen
Daher sind regelmäßige Kontrollen äu-
ßerst wichtig:
•
JÄHRLICHE KONTROLLEN
•
SONDERFÄLLE
Füllen Sie ein Maschinenheft (nicht
27. 1 .
TRENNEN DES GERÄTES VON
DER STROMVERSORGUNG
Die Arbeiten zum Trennen des Gerätes von
der Stromversorgung müssen durch einen
zugelassenen Techniker ausgeführt werden.
Vor dem Trennen sind, wenn vorhan-
den, aufzufangen:
• Das Kältegas: das Ablassen des Ga-
ses muss mit Ansaugvorrichtungen
erfolgen, die in geschlossenem Kreis
arbeiten, um ein Austreten des Gases
in die Umgebung zu vermeiden.
• Das Glykol darf beim Entfernen nicht
in die Umwelt geleitet werden, sondern
muss in entsprechenden Behältern ge-
lagert werden.
50
26. WARTUNG
mitgeliefert, sondern zu Lasten des
Anwenders) aus, das ein Nachvollzie-
hen der am Gerät vorgenommenen
Eingriffe ermöglicht. Auf diese Weise
ist es einfacher, die Eingriffe zu organi-
sieren sowie die Suche und Verhütung
eventueller Schäden an der Maschine
zu vereinfachen.
Führen Sie im Heft das Datum, die
Art des vorgenommenen Eingriffs (ge-
wöhnliche Wartung, Inspektion oder
Reparatur), die Beschreibung des Ein-
griffs und die angewandten Maßnah-
men auf.
•
Jährliche Kontrollen
Kältekreis
− Die Dichtheit des Kältekreises prüfen
und kontrollieren, dass dessen Lei-
tungen keine Schäden erlitten haben.
− Den Säuregehaltstest des Öls des
Kältekreises durchführen.
− Die Funktionstüchtigkeit der Hoch-
und Niederdruckwächter prüfen. Bei
Funktionsstörungen wird ihr Aus-
tausch empfohlen.
− Den Verkrustungszustand des Ent-
feuchtungsfilters prüfen und ggf.
tauschen.
27. ENTSORGUNG
ANMERKUNG
Die Entsorgung des Kältegases, des
eventuellen glykolhaltigen Wassers und
die Rückgewinnung aller anderen Materi-
alien oder Stoffe muss durch Fachperso-
nal sowie unter Einhaltung der diesbezüg-
lich gültigen gesetzlichen Bestimmungen
erfolgen, um sowohl Sach- und Personen-
schäden als auch die Verschmutzung der
Umgebung zu vermeiden.
Bis zur Entsorgung kann das Gerät auch
im Freien gelagert werden, da Witte-
rungseinflüsse und Temperaturschwan-
kungen keine schädlichen Wirkungen
für die Umwelt hervorrufen, vorausge-
setzt die Strom-, Kälte- und Wasserkrei-
se sind unversehrt und verschlossen.
•
Kontrollen an der Elektrik
− Den Zustand der Stromkabeln und
ihrer Isolierungen prüfen
− Die Funktionstüchtigkeit des Wider-
stands des Verdampfers und des
Verdichtergehäuses prüfen.
•
Kontrollen an der Mechanik
Das Anzugsdrehmoment der Schrau-
ben der Gitter der Ventilatoren und der
Ventilatoren selbst, der Verdichter, des
Schaltkastens und der Außenverklei-
dung des Geräts prüfen. Eine schlechte
Befestigung ist Ursache für ungewöhn-
liche Geräusche und Erschütterungen.
Den Zustand der Konstruktion prüfen.
Sollten oxidierte Teile vorhanden sein,
diese eventuell mit Lack behandeln, der
sich zur Beseitigung oder Verringerung
der Rosterscheinung eignet.
•
Kontrollen am Wasserkreis
− Den Wasserfilter reinigen
− Ablassen der Luft aus dem Steuerkreis
− Prüfen, ob die Wasserfördermenge auf
der Verdampferseite immer konstant ist
− Den Zustand der Wärme-
dämmung der Wasserleitungen prüfen
− Gegebenenfalls den Glykolanteil prüfen.
27.2. ABBAU UND ENTSORGUNG
Bei der Zerlegung können der Ventilator,
der Motor und der Wärmetauscher,
wenn diese funktionstüchtig sind,
durch Fachzentren für eine eventuelle
Wiederverwendung wiederverwertet
werden.
ANMERKUNG
BEI Abbau/Entsorgung müssen alle
Materialien immer bei Fachzentren
sowie unter Einhaltung der dies-
bezüglich gültigen Bestimmungen
abgegeben werden. Wenden Sie
sich für weitere Informationen zur
Außerbetriebnahme an den Firmensitz.