Grundlegende Sicherheitshinweise
2.3.2
2.3.3
10
Nur geschultes und entsprechend eingewiesenes Personal
einsetzen, ggf. Schulungsangebote des Herstellers nutzen.
Zu schulendes, anzulernendes, einzuweisendes oder in
Ausbildung befindliches Personal nur unter Aufsicht von
erfahrenem Fachpersonal an der Einheit arbeiten lassen.
Verantwortungen und Zuständigkeiten des Personals regeln.
Dem Personal die Ablehnung sicherheitswidriger
Anweisungen durch Dritte ermöglichen.
Organisatorische Maßnahmen
Sicherstellen, dass zumindest ein Exemplar dieser Anleitung
in unmittelbarer Nähe der Maschine/Anlage, in die die Einheit
eingebaut ist, aufbewahrt wird und der betroffenen Zielgruppe
zugänglich ist.
Sicherstellen, dass das Personal vor Arbeitsbeginn diese
Anleitung, insbesondere das Kapitel 2 "Grundlegende
Sicherheitshinweise", gelesen und verstanden hat.
Die am Einsatzort gültigen Sicherheits- und
Unfallverhütungsvorschriften beachten und anweisen.
Die am Einsatzort gültigen Umweltschutzvorschriften
beachten und anweisen.
Sicherstellen, dass an der Maschine/Anlage angebrachte
Sicherheits- und Gefahrenhinweise in gut lesbarem Zustand
sind und vom Personal beachtet werden.
Schutzausrüstung zur Verfügung stellen.
Zumindest gelegentlich das sicherheits- und gefahren-
bewusste Verhalten des Personals kontrollieren.
Entsorgung
Bestandteile der Einheit nach örtlichen Vorschriften dem
Recycling oder der ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
01.03/LPE/de