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Entsorgung Des Gerätes In Eu-Staaten Außer Der Bundesrepublik Deutschland - Binder VDL 23 (E2.1) Betriebsanleitung

Vakuumtrockenschränke für entflammbare lösungsmittel mit mikroprozessor-programmregler rd3
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BINDER Altgeräte werden bei Wiederverwertung nach EU-Richtlinie 2002/96/EG von zertifizierten Unter-
nehmen in sortenreine Stoffe zerlegt. Um Gesundheitsgefahren für die Mitarbeiter der Entsorgungsunter-
nehmen auszuschließen, müssen die Geräte frei von giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material
sein.
Der Nutzer des Gerätes trägt die Verantwortung, dass das Gerät vor Übergabe an einen Ent-
sorgungsbetrieb frei von giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material ist.
• Gerät vor Entsorgung von allen eingebrachten und anhaftenden Giftstoffen reinigen.
• Gerät vor Entsorgung von allen Infektionsquellen desinfizieren. Beachten Sie, dass sich
Infektionsquellen ggf. nicht nur im Innenkessel des Gerätes befinden können.
• Lässt sich das Gerät nicht sicher von Giftstoffen und Infektionsquellen befreien, entsorgen
Sie es gemäß den nationalen Vorschriften als Sondermüll.
• Unbedenklichkeitsbescheinigung (Kap. 20) ausfüllen und dem Gerät beilegen.
Verunreinigung des Gerätes mit giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material.
Vergiftungsgefahr.
Infektionsgefahr.
∅ Gerät mit anhaftenden Giftstoffen oder Infektionsquellen NIEMALS der Wiederverwer-
tung nach EU-Richtlinie 2002/96/EG zuführen.
 Gerät vor Entsorgung von anhaftenden Giftstoffen oder Infektionsquellen befreien.
 Gerät mit nicht zu beseitigenden Giftstoffen oder Infektionsquellen gemäß nationalen
Vorschriften als Sondermüll entsorgen.
17.4 Entsorgung des Gerätes in EU-Staaten außer der Bundesrepublik Deutsch-
land
BINDER-Geräte sind gemäß EU-Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über
Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) als „Überwachungs- und Kontrollinstrumente" (Kategorie 9) für
ausschließlich gewerbliche Nutzung eingestuft und dürfen NICHT an öffentlichen Sammelstellen abgege-
ben werden.
Der Vakuumtrockenschrank VDL trägt das Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rä-
dern und Balken) zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten, die nach dem 13.
August 2005 in der EU in Verkehr gebracht wurden und gemäß EU-Richtlinie 2002/96/EG
(WEEE) über Elektro- und Elektronik-Altgeräte getrennt zu entsorgen sind.
Benachrichtigen Sie nach Nutzungsbeendigung den Händler, bei dem Sie das Gerät ge-
kauft haben, damit dieser gemäß EU-Richtlinie 2002/96/EG vom 27. Januar 2003 über
Elektro- und Elektronik-Altgeräte das Gerät zurücknimmt und entsorgt.
VDL (E2.1) 04/2014
WARNUNG
Seite 91/106

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