CE-Kennzeichnung
Dieses Gerät mit der nach der R&TTE Direktive vorgeschriebenen
Kennzeichnung versehen:
Das CE Zeichen bedeutet, daß das Funkgerät die grundlegenden
Anforderungen der europäischen Bestimmungen erfüllt. Die sogenannte R&TTE Direktive
hat alle früheren nationalen „Zulassungen" in der EU abgelöst und regelt auch das
Inverkehrbringen und die Benutzung von Funkanlagen. So ist der Besitz und der Handel mit
ordnungsgemäß gekennzeichneten Geräten wie dem AE 6890 innerhalb der EU und einigen
weiteren (nicht EU-) Staaten, die die R&TTE Direktive anerkennen, überall erlaubt, während
es für die Benutzung von Funkanlagen noch je nach Programmierung und Land
unterschiedliche Regelungen geben kann. Für den CB-Funk bedeutet dies: Die
technischen Normen EN 300 135 und EN 300 433 gelten zwar europaweit, jedoch noch nicht
die Benutzung bestimmter Modulationsarten und Kanalzahlen. Daher gibt es auch immer
noch Unterschiede in der Programmierung der Kanalzahlen bei AM und FM, und einige
Länder erheben immer noch Gebühren für den CB-Funk. Alle Funkgeräte, für die es noch
irgendwo in Europa Einschränkungen für die Benutzung gibt, sind deshalb neben dem CE
Zeichen noch mit einem "Aufmerksamkeitszeichen" (siehe oben) gekennzeichnet. Die
Hersteller wurden verpflichtet, die Benutzer deutlich auf der Verpackung und in der Anleitung
darüber zu informieren, was beim Benutzen der Geräte zu beachten ist.
Dies ist insofern verständlich, denn Frequenzen, die früher in jedem Land für andere Zwecke
freigegeben waren, lassen sich nicht so schnell einheitlich neu vergeben.
Das AE 6890 erfüllt die für CB Funkgeräte harmonisierten europäischen Funk-Standards EN
300 433-2 und EN 300 135-2, sowie EN 301 489-13 für die elektromagnetische
Verträglichkeit und EN 60 950-1 für die elektrische Sicherheit. Das Gerät sendet demnach
keine schädlichen Funkstörungen aus und ist auch umgekehrt einstrahlungsfest, wenn es
entsprechend dieser Bedienungsanleitung benutzt wird. Dies ist im Allgemeinen dann der
Fall, wenn Sie an die Mikrofonbuchse und die Lautsprecherbuchse keine längeren Leitungen
als 3 m anschließen.
Elektromagnetische Wellen, wie sie von Radiosendern, Handy's und Funkgeräten
abgestrahlt werden, können empfindliche andere elektronische Geräte in unmittelbarer Nähe
beeinflussen. Vorsichtshalber empfehlen wir daher Personen mit Herzschrittmachern, vor
den ersten CB-Funk-Gehversuchen sich über die Störfestigkeit Ihres Herzschrittmachers zu
informieren. Obwohl meistens die im CB-Funk benutzten Leistungen unbedenklich sind,
schadet es sicher nichts, wenn Sie vorsichtshalber bei Ihrem Arzt nachfragen. Bedenken Sie
bitte, dass Sie sich, besonders bei Mobilbetrieb, ja in unmittelbarer Nähe einer
Sendeantenne aufhalten. Wenn Ihr Arzt oder der Hersteller eines Herzschrittmachers
Schutzabstände zur Antenne vorschlagen sollte, halten Sie diese bitte ein! Senden Sie nicht
ohne angeschlossene Antenne und berühren Sie niemals die Antenne, während Sie senden!
Beim Funkbetrieb in Fahrzeugen hat die Verkehrssicherheit selbstverständlich absoluten
Vorrang!
Auch wenn Sprechfunkgeräte, wie Ihr CB-Gerät, vom so genannten „Handyverbot" in
Deutschland ausgenommen sind, Sie also auch Ihr AE 6890 während der Fahrt vom Gesetz
her gesehen benutzen dürfen, sollten Sie jedoch nur dann zum Mikrofon greifen, wenn die
Verkehrssituation es gestattet! Bitte beachten Sie, dass in vielen anderen Ländern bei
Sprechfunkgeräten keine Ausnahmeregeln gelten. Als Fahrer eines Fahrzeugs dürfen Sie
dort kein Funkgerät während der Fahrt bedienen, es sei denn, Sie hätten eine
Freisprecheinrichtung.
Erkundigen Sie sich bitte vor Fahrten in andere Länder über die dortigen Vorschriften!
Rechtliche Hinweise
Sicherheits-Hinweise
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