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Verbrennungsluft - Spartherm Mellino Montage- Und Serviceanleitung

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Um den Abgasanschluss herzustellen, ist die rückseitige Verkleidung abzu-
nehmen. Die Rückwand ist zweigeteilt. Der obere Teil kann durch Anheben
ausgehängt werden. Danach kann ebenfalls der untere Teil durch Anheben
entfernt werden.

2.4 VERBRENNUNGSLUFT

In der Regel wird bei Kaminöfen die Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum
genommen. Bei dieser Art der Luftzufuhr bleibt der Verbrennungsluftan-
schluss des Mellinos einfach offen.
Achtung: Es ist sicherzustellen, dass der Aufstellraum ausreichend mit
Frischluft versorgt wird. Näheres finden Sie in der länderspezifischen
FeuVO, DIN 18896 oder den Fachregeln des TROL.
Die Frischluftversorgung ist vom Monteur und dem Betreiber zu überprüfen.
Bei Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem Raum oder in einem Luftverbund
ist für ausreichend Verbrennungsluft zu sorgen. Bei abgedichteten Fenstern
und Türen (z.B. in Verbindung mit Energiesparmaßnahmen) kann es sein,
dass die Frischluftzufuhr nicht ausreichend gewährleistet wird. Dadurch
kann das Zugverhalten des Pelletofens beeinträchtigt werden. Ggf. muss
dann für eine zusätzliche Frischluftzufuhr gesorgt werden.
Der gleichzeitige Betrieb einer Abluftanlage (z.B. Dunstabzugshaube, etc.)
im selben Raum oder im Luftverbund mit dem Pelletkaminofen ist wegen
Rauch- oder Abgasaustritt in den Aufstellraum (trotz geschlossener Feuer-
raumtür) nicht zulässig!
a) Über einen externen Verbrennungsluftanschluss
Soll der Pelletkaminofen Mellino mit einer separaten Verbrennungsluftlei-
tung versorgt werden, ist diese an den rückseitigen Verbrennungsluftan-
schluss (Ø 100mm) anzuschließen (siehe „1.5 Maßangaben").
Beim Anschluss des Verbrennungsluftstutzens wird die Verbrennungsluft
von außen oder aus anderen Räumen (nicht Heizungskeller) zugeführt.
Um eine ausreichende Luftzufuhr zu gewährleisten, sollte die Verbrennungs-
luftleitung in wenigen Biegungen verlaufen und nicht länger als 5m sein.
Die Verbrennungsluftöffnungen und –leitungen dürfen nicht verschlossen
oder zugestellt werden, sofern nicht durch besondere Sicherheitseinrichtun-
gen sichergestellt ist, dass die Feuerstätte nur bei geöffnetem Verschluss
betrieben werden kann.
Der Querschnitt darf nicht durch einen Verschluss oder durch ein Gitter
verengt werden. Sollte das Rohr für die Verbrennungsluft aus dem Gebäude
geführt werden, so ist dieses mit einer Absperrvorrichtung zu versehen.
Dabei muss die Stellung der Absperrvorrichtung von außen erkennbar sein.
Nach den Vorschriften sind Verbrennungsluftleitungen in Gebäuden mit mehr
als zwei Vollgeschossen, die Brandschutzwände überbrücken, so herzustel-
len, dass Feuer und Rauch nicht in andere Geschosse oder Brandabschnitte
übertragen werden können. Landesspezifische- und örtliche Brandschutz-
bestimmungen sind zu beachten!
D 8

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