VORSICHT
Wartungs- und
G
Instandhaltungstätigkeiten nur durch
geschultes Fachpersonal.
Für Schäden welche durch
G
unsachgemäße Handhabung oder
Fremdeinwirkung entstehen, übernimmt
GEMÜ keinerlei Haftung.
Nehmen Sie im Zweifelsfall vor
G
Inbetriebnahme Kontakt mit GEMÜ auf.
1. Geeignete Schutzausrüstung gemäß
den Regelungen des Anlagenbetreibers
berücksichtigen.
2. Anlage bzw. Anlagenteil stilllegen.
3. Gegen Wiedereinschalten sichern.
4. Anlage bzw. Anlagenteil drucklos
schalten.
Der Betreiber muss regelmäßige
Sichtkontrollen der Ventile entsprechend
den Einsatzbedingungen und des
Gefährdungspotenzials zur Vorbeugung
von Undichtheit und Beschädigungen
durchführen. Ebenso muss das Ventil in
entsprechenden Intervallen demontiert
und auf Verschleiß geprüft werden (siehe
Kapitel 11 "Montage / Demontage von
Ersatzteilen").
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Demontage
Demontage erfolgt unter den gleichen
Vorsichtsmaßnahmen wie die Montage.
Membranventil demontieren (siehe
G
Kapitel 11.1 "Demontage Ventil (Antrieb
vom Körper lösen)").
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Entsorgung
Alle Ventilteile
G
entsprechend den
Entsorgungsvorschriften /
Umweltschutzbestimmungen
entsorgen.
Auf Restanhaftungen und
G
Ausgasung von eindiff undier-
ten Medien achten.
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Rücksendung
Ventil reinigen.
G
Rücksendeerklärung bei GEMÜ
G
anfordern.
Rücksendung nur mit vollständig
G
ausgefüllter Rücksendeerklärung.
Ansonsten erfolgt keine
Gutschrift bzw. keine
Erledigung der Reparatur
sondern eine kostenpflichtige Entsorgung.
Hinweis zur Rücksendung:
Aufgrund gesetzlicher
Bestimmungen zum Schutz
der Umwelt und des Personals
ist es erforderlich, dass die
Rücksendeerklärung vollständig
ausgefüllt und unterschrieben
den Versandpapieren beiliegt.
Nur wenn diese Erklärung
vollständig ausgefüllt ist, wird die
Rücksendung bearbeitet!
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Hinweise
Hinweis zur Richtlinie
2014/34/EU (ATEX Richtlinie):
Ein Beiblatt zur Richtlinie
2014/34/EU liegt dem Produkt bei,
sofern es gemäß ATEX bestellt
wurde.
Hinweis zur
Mitarbeiterschulung:
Zur Mitarbeiterschulung nehmen
Sie bitte über die Adresse auf der
letzten Seite Kontakt auf.
Im Zweifelsfall oder bei Missverständnissen
ist die deutsche Version des Dokuments
ausschlaggebend!
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