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6.1.2
Wiederkehrende Prüfungen
Sprühboy 14 s - IW-AZ 10-2 Stand 09.17
Als Arbeitgeber / Betreiber müssen Sie
die gültigen, länderspezifischen Bestimmungen zur Überprüfung
der Arbeitsmittel einhalten, um einen sicheren Zustand
hinsichtlich des Betriebs zu gewährleisten.
Art, Umfang und Fristen der Prüfungen für das Erzeugnis unter
Berücksichtigung der individuellen Einsatzbedingungen und
unter Zugrundelegung einer Gefährdungsbeurteilung festlegen.
Die getroffenen Festlegungen zu Art, Umfang und Fristen sind
als Arbeitsschutzmaßnahmen schriftlich zu dokumentieren.
die Ergebnisse der Prüfungen dokumentieren und mindestens
bis zur nächsten Prüfung aufbewahren.
Da der Vorratsdruckbehälter mit Lastwechseln betrieben wird, ist eine
Aufzeichnung der erfolgten Lastwechsel erforderlich, um die Frist für
die nächste wiederkehrende Prüfung festzulegen.
Für den Vorratsdruckbehälter beträgt die zulässige Lastwechselzahl
10.000 innerhalb der Betriebsgrenzen (siehe Kennzeichnung des
Vorratsdruckbehälters). Besondere Einflüsse wie Beulen, Vibration
oder Korrosion können die Prüffristen verkürzen.
In Anlehnung an die BG-Regel 237 für Hydraulik-Schlauchleitungen
mit handgeführten Werkzeugen unterliegt der Materialschlauch mit
der Sprühpistole erhöhten Anforderungen. Für den Materialschlauch
empfehlen wir:
eine Prüffrist von 6 Monaten.
Auswechselintervalle nach einer Betriebsdauer von 2 Jahren.
Aufgrund der Einstufung des Vorratsdruckbehälters und der
Sprüheinrichtung nach Richtlinie 2014/68/EU darf eine befähigte und
von Ihnen beauftragte Person (bP) die wiederkehrenden Prüfungen
vornehmen.
Erzeugnis in Betrieb nehmen
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