Referenzteil
Installationsanleitung für die „Accessory CD-ROM"
SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG
Die folgende Vereinbarung ist eine rechtsgültige Vereinbarung
zwischen Ihnen, dem Endanwender, und der Yamaha Corporation
(„Yamaha"). Yamaha erteilt dem ursprünglichen Käufer für das
beiliegende Yamaha-Softwareprogramm ausschließlich zu den hier
ausgeführten Bedingungen eine Lizenz zur Verwendung. Bitte lesen
Sie diese Lizenzvereinbarung sorgfältig. Durch das Öffnen dieser
Packung bringen Sie zum Ausdruck, dass Sie alle darin enthaltenen
Bedingungen akzeptieren. Wenn Sie nicht mit den Bedingungen
einverstanden sind, können Sie die Packung ungeöffnet an Yamaha
zurückgeben; der Kaufpreis wird in voller Höhe zurückerstattet. Falls
Sie das mitgelieferte Softwareprogramm bzw. die mitgelieferten
Softwareprogramme von Yamaha als Teil eines Softwarepakets oder
im Paket mit einem Hardwareprodukt erworben haben, sind Sie nicht
berechtigt, das mitgelieferte Softwareprogramm bzw. die
mitgelieferten Softwareprogramme an Yamaha zurückzugeben.
1. ERETILUNG VON LIZENZ UND COPYRIGHT
Yamaha erteilt Ihnen, dem ursprünglichen Käufer, das Recht, ein
Exemplar des beiliegenden Softwareprogramms und der darin
enthaltenen Daten („SOFTWARE") als Einzelperson auf jeweils
einem Computer zu verwenden. Sie dürfen sie nicht auf mehr als
einem Computer bzw. einer Computerstation verwenden. Die
SOFTWARE bleibt im Besitz von Yamaha und ist durch japanische
Copyrightgesetze sowie alle anwendbaren internationalen
Vertragsbestimmungen geschützt. Sie haben ein Anspruchsrecht auf
das Eigentum an den Medien, denen die SOFTWARE beiliegt. Daher
müssen Sie die SOFTWARE wie alle anderen durch Copyright
geschützten Materialien behandeln.
2. EINSCHRÄNKUNGEN
Die SOFTWARE ist durch Copyright geschützt. Sie dürfen Sie weder
analysieren noch durch anderweitige Methoden reproduzieren. Sie
dürfen die SOFTWARE weder ganz noch teilweise reproduzieren,
modifizieren, verändern, gegen Entgelt oder unentgeltlich verleihen,
verkaufen oder vertreiben, und Sie dürfen auf der Grundlage der
SOFTWARE keine Ableitungen erstellen. Sie dürfen die
SOFTWARE nicht an andere Computer senden oder in Netzwerke
einspeisen. Sie dürfen das Eigentum an der SOFTWARE und den
schriftlichen Begleitmaterialien auf unbefristeter Basis unter den
Voraussetzungen übertragen, dass Sie keine Kopien zurückbehalten
und sich der Empfänger mit den Bedingungen der
Lizenzvereinbarung einverstanden erklärt.
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DGX-205/203, PSR-295/293 Bedienungsanleitung
3. BEENDIGUNG
Die Lizenzbedingung des Softwareprogramms wird am Tag, an dem
Sie die SOFTWARE erhalten, wirksam. Falls ein Copyrightgesetz
oder eine Bestimmung der Lizenzbedingungen verletzt wird, wird
automatisch und ohne Benachrichtigung durch Yamaha die
Lizenzvereinbarung beendet. In diesem Fall müssen Sie die
lizenzierte SOFTWARE und ihre Kopien unverzüglich vernichten.
4. PRODUKTGARANTIE
Yamaha garantiert dem ursprünglichen Käufer, dass, falls die
SOFTWARE bei Verwendung unter normalen Bedingungen nicht die
in der von Yamaha bereitgestellten Anleitung beschriebenen
Funktionen erfüllt, die einzige Abhilfe darin bestehen wird, dass
Yamaha auf Austauschbasis kostenlos jedes Medium ersetzen wird,
das Material- oder Verarbeitungsfehler aufweist. Abgesehen von dem
oben Ausgeführten wird die SOFTWARE „wie die Ware liegt und
steht" geliefert, und es werden keine anderen ausdrücklichen oder
stillschweigenden Garantien hinsichtlich dieser Software
übernommen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die
stillschweigenden Garantien für handelsübliche Qualität und
Eignung für einen bestimmten Einsatzzweck.
5. BESCHRÄNKTE HAFTUNG
Ihre einzige Abhilfe und die gesamte Haftung Yamahas bestehen in
dem oben Ausgeführten. Keinesfalls haftet Yamaha Ihnen oder einer
anderen Person gegenüber für etwaige Schäden, einschließlich, aber
nicht beschränkt auf, zufällige Schäden oder Folgeschäden, Kosten,
Verdienstausfall, verlorene Ersparnisse oder andere
Schadenersatzansprüche, die aus der Verwendung der SOFTWARE
oder aus der Tatsache hervorgehen, dass diese SOFTWARE nicht
verwendet werden konnte, selbst wenn Yamaha oder ein autorisierter
Händler über die Möglichkeit derartiger Schadenersatzansprüche
informiert wurde, oder für etwaige andere Ansprüche einer
anderen Partei.
6. ALLGEMEINES
Diese Lizenzvereinbarung soll gemäß und in Übereinstimmung mit
den japanischen Gesetzen ausgelegt werden.