Vorschriften
Zum Erlöschen von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen
sowie zum Ausschluss von Haftungsansprüchen führen
insbesondere:
– Veränderungen am Gerät (einschließlich Zubehörteilen),
– Veränderungen an der Abgasführung und am Kamin,
– Verwendung von anderen als Truma Originalteilen als
Ersatz- und Zubehörteile,
– das Nichteinhalten der Einbau- und Gebrauchsanweisung.
Außerdem erlischt die Betriebserlaubnis des Gerä tes und
dadurch in manchen Ländern auch die Betriebserlaubnis des
Fahrzeuges.
Das Jahr der ersten Inbetriebnahme muss auf dem
Typenschild (66) angekreuzt werden.
Der Einbau in Fahrzeuge muss den technischen und admini-
strativen Bestimmungen des jeweiligen Verwendungslandes
entsprechen (z. B. EN 1949). Nationale Vorschriften und Re-
gelungen (in Deutschland z. B. das DVGW-Arbeitsblatt G 607)
müssen beachtet werden.
Nähere Angaben zu den Vorschriften in den entsprechenden
Bestimmungsländern können über unsere Auslands-Vertre-
tungen (siehe Truma Serviceheft oder www.truma.com) ange-
fordert werden.
Besondere Hinweise für den Einbau
Das Gerät und seine Abgasführung ist grundsätzlich so einzu-
bauen, dass es für Servicearbeiten jederzeit gut zugänglich ist
und leicht aus- und eingebaut werden kann.
Platzwahl des Heizgeräts
Der Fahrer darf während der Fahrt von seinem Sitzplatz
aus nicht mit der Heizung in Berührung kommen. Die Hei-
zung darf nicht unmittelbar hinter dem Fahrersitz eingebaut
werden.
Anhand der Einbauschab lone prüfen, ob der Bodenausschnitt
für die Verbrennungsluftansaugung rechts oder links erfolgen
soll. Die Verbrennungsluft darf nicht aus dem Fahrzeu-
ginnenraum entnommen werden. Es muss immer die
Verbrennungsluft von außen zugeführt werden. Die Ver
brennungsluftansaugung darf nicht im Spritzbereich der
Räder liegen, ansonsten Spritzschutz anbringen.
Der Bodenausschnitt für das Gerät muss so angebracht
werden, dass keine verunreinigte Luft (Abgase, Benzin-
oder Öldämpfe) ins Fahrzeuginnere gelangen kann.
Unterhalb des Ge rätes dürfen sich keine wärme-
empfindlichen Materialien befinden (Teppichboden
ausschneiden). Bei PVC-Böden kann eine Verfärbung durch
die Erwärmung des Heizungssockels auftreten. Auch am Fahr-
zeugunterboden im näheren Bereich der Verbrennungsluftan-
saugung dürfen sich keine brennbaren / wärmeempfindlichen
Materialien befinden, bzw. müssen diese vor thermischen Ein-
flüssen geschützt werden (z. B. durch ein Abschirmblech).
Wird die Heizung auf einen Sockel, Doppelboden oder
Ähnlichem montiert, muss zwingend die Ansaugverlänge-
rung (Art.-Nr. 30030-04800, Länge 50 cm) verwendet wer-
den. Die Ansaugverlängerung muss frei im Luftstrom ca. 5 bis
10 cm unter der tiefsten Stelle des Fahrzeuges herausragen
(Bodenfreiheit des Fahrzeugs beachten). Für die S 5004 sind
2 Ansaugverlängerungen erforderlich.
Der Sockel oder Doppelboden muss dicht ge gen über dem
Fahrzeuginnenraum sein und aus nicht brennbarem Material
gefertigt oder innen mit Blech verkleidet werden. Zur Vermei-
dung der Ansammlung von unverbranntem Gas, muss
der Sockel eine Entlüftung von min. 2 cm² an tiefster
Stelle haben oder nach unten offen sein.
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2 cm²
Platzwahl des Abgaskamins
Der Betrieb der Heizung ist nur mit Dachkamin zulässig.
Dieser darf nur senkrecht oder mit maximal 15 Grad
Neigung eingebaut werden!
Der Ort des Abgaskamins muss so gewählt werden, das die-
ser während des Betriebs der Heizung stets frei im Luftstrom
liegt. Dachaufbauten können die Funktion der Heizung stören.
Der Hersteller des Fahrzeugs bzw. Einbauer der Heizung muss
eine Kombination von Kaminaufsatz/-verlängerung je nach Ein-
bausituation im Fahrzeug durch Versuchsfahrten ermitteln und
gegebenenfalls mit Truma abstimmen. Abhängig vom Fahr-
zeugtyp und den Dachaufbauten kann ein Kaminaufsatz T2
(Art.-Nr. 30700-02) oder T3 (Art.-Nr. 30700-03) erforderlich sein.
Der Kaminaufsatz T3 ist speziell für Motorcaravans entwickelt.
Gegebenenfalls muss zusätzlich eine Kaminverlängerung AKV
(Art.-Nr. 30010-20800) eingebaut werden. Diese muss mit ei-
ner Schraube gesichert werden.
Ein geöffnetes Dachfenster / Hubdach im Umkreis des
Abgaskamins birgt die Gefahr des Eintritts von Abgas in
das Fahrzeuginnere. Darum darf der Kamin keinesfalls in der
Nähe dieser Öffnung platziert werden. Ist dies nicht vollständig
möglich, darf die Heizung nur bei geschlossenem Dachfen-
ster / Hubdach betrieben werden. Um dies zu verdeutlichen ist
vom Einbauer zusätzlich ein Aufkleber (Art.-Nr. 30090-37100)
gut sichtbar am Dachfenster / Hubdach anzubringen.
Elektrischer Anschluss (optional)
Für den Betrieb einer Heizung S 3004 mit Piezo-Druckzünder
(S 3004 P) oder Zündautomat (1,5 V) ist keine 12 V-Span-
nungsversorgung nötig.
Anschluss 12 V
Wird ein Truma Gebläse TEB-3 oder eine Beleuchtung für die
Bedienteile montiert, ist dafür eine 12 V-Spannungsversor-
gung erforderlich (Wechselspannungswelligkeit <1,2 Vss).
Die Heizung muss am abgesicherten Bordnetz (5 A) ange-
schlossen werden.
Anschluss 230 V ~, 50 Hz
Bei der Verwendung eines Truma Gebläses TN-3, ist ein An-
schluss zum 230 V-Wechselspannungsnetz und ein externes
Bedienteil notwendig.
Sicherheitshinweise
Einbau und Reparatur des Geräts darf nur vom Fachmann
durchgeführt werden.
Stellen Sie sicher, dass die Stromzufuhr getrennt ist! Netz-
stecker ziehen!
Der Einbau in Fahrzeuge muss den technischen und admini-
strativen Bestimmungen des jeweiligen Verwendungslandes
entsprechen (z. B. EN 1648, VDE 0100-721). Nationale Vor-
schriften und Regelungen müssen beachtet werden.
ca. 5 - 10 cm