Kapitel 3: Nutzung der TachoStation | Verwendung der Fahrerkarte
Verwendung der Fahrerkarte
Wie speichert DAKO Daten von Fahrerkarte und Tachografen entsprechend den gesetzlichen
Vorgaben?
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Gemäß VO (EG) 561/2006 muss die Fahrerkarte regelmäßig ausgelesen werden.
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Gemäß FPersV hat der Unternehmer sicherzustellen, dass die Daten der Fahrerkarten
spätestens 28 Kalendertage nach Aufzeichnung eines Ereignisses zur Speicherung im
Betrieb kopiert werden.
Die nachfolgende Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen dabei, die gesetzlichen Vorgaben bezüglich
des Auslesens der Fahrerkarte zu erfüllen.
Wie werden Ihre Daten von DAKO gespeichert?
Sie können die Daten Ihrer Fahrerkarte über die TachoStation auslesen und im DAKO-Rechenzentrum
speichern. Der Ablauf wird durch die nachfolgenden Schritte erklärt:
1. Stecken Sie Ihre Fahrerkarte in die TachoStation ein.
2. Folgen Sie den Anweisungen auf dem Display.
3. Warten Sie, bis die Daten ausgelesen und übertragen wurden.
Nach erfolgreicher Datenübertragung sind die Daten der Fahrerkarte entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften im DAKO-Rechenzentrum gespeichert.
4. Sie können Ihre Fahrerkarte entnehmen.
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Die Übertragungsdauer ist abhängig von der Datenmenge auf der Fahrerkarte und der
Netzwerkverbindungsqualität.
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Der Übertragungsprozess kann jederzeit durch Entfernen der Fahrerkarte unterbrochen
werden.
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Der Auslesevorgang kann beliebig oft wiederholt werden. Eine wiederholte Auslesung
mit unveränderten Daten am gleichen Tag wird vom Rechenzentrum verworfen.
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Bis auf das Datum des letzten Auslesens werden die Daten auf der Fahrerkarte durch die
TachoStation 2.0 zu keiner Zeit verändert. Im Sinne des technischen Fortschritts kann
sich dies für die Zukunft jedoch ändern, z.B. auch durch eine Softwareaktualisierung am
bestehenden Gerät.
10/2019
V1.0.10
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Benutzerhandbuch
TachoStation 2.0