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Kapitel 2: Sicherheit; Bestimmungsgemäße Verwendung; Allgemeines - Hobby Optima ONTOUR Edition Bedienungshandbuch

Reisemobil
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Kapitel 2: Sicherheit

2.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Reisemobil ist als mobile Reiseunterkunft für den privaten,
nicht gewerblichen Gebrauch konzipiert. Es handelt sich um ein be-
wohnbares Freizeitfahrzeug mit Wohneinheit, die vorübergehend
oder jahreszeitlich genutzt wird und den Anforderungen für die
Konstruktion und Benutzung als Straßenfahrzeug entspricht. Eine
Verwendung als dauerhafter Wohnsitz ist nicht vorgesehen. Des
Weiteren dürfen nicht mehr als die vorgesehene Personenanzahl
in dem Fahrzeug übernachten. Im öffentlichen Straßenverkehr darf
das Fahrzeug nur gemäß der Bestimmungen der Straßenverkehrs-
ordnung und der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung verwendet
werden.
Das Reisemobil darf nicht für den gewerblichen Transport von
Personen/Tieren und/oder Gütern eingesetzt werden. Im Stra-
ßenverkehr ist das Reisemobil ausschließlich für die Mitnahme
von persönlicher Ausrüstung bestimmt. Dabei ist das Transpor-
tieren ungesicherter Lasten und/oder Packstücke unzulässig.
Jede mitreisende Person muss sich während der Fahrt auf einem
mit Sicherheitsgurt ausgestatteten Sitzplatz befinden und an-
geschnallt sein. Die Anzahl der mitreisenden Personen darf die
Anzahl der Sitzplätze, die mit einem Sicherheitsgurt ausgestattet
sind, nicht übersteigen.
Es ist zu beachten, dass das technisch zulässige Gesamtgewicht
des Reisemobils und die zulässige(n) Achslast(en) je Achse nicht
überschritten werden.
Jede andersartige als die hier beschriebene Verwendung des
Reisemobils ist untersagt und gilt als nicht bestimmungsgemäß.

2.2 Allgemeines

• Das Reisemobil ist im öffentlichen Straßenverkehr nur mit
gültiger Fahrerlaubnisklasse zu führen.
• Für die Einbaugeräte (Kühlschrank, Heizung, Kocher usw.)
sowie für das Basisfahrzeug sind die jeweiligen Betriebsanlei-
tungen sowie Bedienungsanleitungen der Hersteller unbe-
dingt zu beachten.
• Wenn Zubehör oder Sonderausstattungen angebaut werden,
können sich die Abmessungen, das Gewicht und das Fahrver-
halten des Reisemobils ändern. Bei nachträglichem Anbau ist
Zubehör teilweise eintragungspflichtig.
• Ausschließlich Reifen und Felgen verwenden, die für Ihr Rei-
semobil zugelassen sind. Angaben über die Reifen- bzw. Fel-
gengröße entnehmen Sie bitte den Zulassungsdokumenten
oder dem Kapitel 14.4 Reifen und Felgen.
Am und im Fahrzeug sind Warn- und Hinweisaufkleber an-
gebracht. Diese dienen Ihrer Sicherheit und dürfen nicht
entfernt werden.
2. Sicherheit
1. Einleitung
7

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