2.6 Verletzungsgefahren / Restrisiko
Dieses Gerät wurde von der WIESHEU GmbH nach den neuesten Erkenntnissen der Technik
gefertigt.
Alle Geräte die das Werk verlassen, wurden eingehend geprüft.
Dennoch können bei unsachgemäßem Gebrauch Gefahren für Leib und Leben des Benutzers
oder Dritter bzw. Beeinträchtigungen des Gerätes oder an anderen Sachwerten entstehen.
In diesem Kapitel sind allgemeine Sicherheitshinweise zusammengefasst. Weitere spezielle
Sicherheitshinweise sind in den Kapiteln beschrieben, in welchen der Bediener mit der Gefahr
konfrontiert wird.
Die nachfolgenden Sicherheitshinweise sind als Ergänzung zu den bereits geltenden nationalen
Unfallverhütungs-Vorschriften und Gesetzen zu verstehen.
Bestehende Unfallverhütungs-Vorschriften und Gesetze müssen in jedem Fall eingehalten werden.
Grundsätzlich müssen alle Geräte unter Einhaltung der aktuellen, vor Ort gültigen Sicherheitsre-
geln aufgestellt werden.
2.6.1 Verpflichtung des Betreibers
Der Betreiber ist verpflichtet, nur Personen mit dem Gerät arbeiten zu lassen, die mit den grund-
legenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung vertraut und in die Handhabung
des Gerätes eingewiesen sind.
Der Betreiber verpflichtet sich, keine Personen mit dem Gerät arbeiten zu lassen, die einge-
schränkte physische, geistige oder sensorische Fähigkeiten haben.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz und die EU-Richtlinie 97/33/EG sind zu beachten und einzuhalten.
Kinder unter 14 Jahren sollten beaufsichtigt werden, um sicherzustellen, dass sie nicht mit dem
Gerät spielen.
2.6.2 Verpflichtung des Personals
Alle Personen, die mit dem Gerät arbeiten, müssen vor Arbeitsbeginn diese Benutzerinformation
gelesen haben, sowie deren Inhalt kennen und beachten. Die Personen bestätigen dies durch ihre
Unterschrift.
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