6.3
Entsorgung des Gerätes
Sachgerechte Entsorgung!
Das Gerät enthält wertvolle Rohstoffe die dem Recycling zugeführt werden sollten und elektro-
nische Bauteile die entsorgt werden müssen.
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Nicht über den Hausmüll entsorgen!
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Behördliche Vorschriften zur Entsorgung beachten!
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Gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte dürfen gemäß europäischer Vorgaben (Richtlinie
2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte) nicht mehr zum unsortierten Siedlungsabfall ge-
geben werden. Sie müssen getrennt erfasst werden. Das Symbol der Abfalltonne auf Rädern weist auf
die Notwendigkeit der getrennten Sammlung hin.
Dieses Gerät ist zur Entsorgung, bzw. zum Recycling, in die hierfür vorgesehenen Systeme der Ge-
trenntsammlung zu geben.
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In Deutschland ist laut Gesetz (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltver-
trägliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG)) ein Altgerät einer vom unsortier-
ten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
(Kommunen) haben hierzu Sammelstellen eingerichtet, an denen Altgeräte aus privaten Haushalten
kostenfrei entgegengenommen werden.
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Informationen zur Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten erteilt die zuständige Stadt-, bzw. Ge-
meindeverwaltung.
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Darüber hinaus ist die Rückgabe europaweit auch bei EWM-Vertriebspartnern möglich.
099-002065-EW500
9.9.2019
Wartung, Pflege und Entsorgung
Entsorgung des Gerätes
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