KUNDE
10 REINIGUNG
Als Betreiber dürfen Sie lediglich die Außenverklei-
dung des Heizkessels mit in Seifenwasser befeuchteten
Tüchern reinigen.
Bei hartnäckigen Flecken sollten Sie statt der Seifen-
lauge eine 50%ge Wasser-Alkohollösung oder spezielle
Reinigungsmittel benutzen.
Trocknen Sie den Heizkessel nach der Reinigung ab.
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Nehmen Sie vor dem Reinigen der Verkleidung die
Schutzfolie (F) an der Frontplatte.
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Die Reinigung des Brennraums und des Abgaszugs
hat regelmäßig durch den Technischen Kundenser-
vice
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oder durch Fachbetriebe zu erfolgen.
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Verwenden Sie auf keinen Fall Scheuermittel, Ben-
zin oder Trichloräthylen.
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Reinigungseingriffe dürfen Sie erst nach Trennen
des Heizkessels von der Stromversorgung ausfüh-
ren, indem Sie den Hauptschalter der Anlage
"ausschalten" und den Betriebswahlschalter an
der Bedienungsblende auf "I" (aus) stellen.
11 WARTUNG
Mit Präsidentialdekret Nr. 412 vom 26. August 1993
VERPFLICHTET der italienische Gesetzgeber DEN BE-
TREIBER DER HEIZANLAGE zur REGELMÄSSIGEN WARTUNG
DURCH EINEN FACHBETRIEB.
Der technische Kundenservice
sentlichen gesetzlichen Anforderung nachkommen
und darüber hinaus wichtige Infos zur REGELMÄSSIGEN
WARTUNG vermitteln, denn sie bedeutet nach unserer
Erfahrung:
− mehr Sicherheit
− die Erfüllung der geltenden Verordnungen
− die Freistellung von hohen Geldstrafen bei
behördlichen Kontrollen.
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kann dieser we-
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