7.5
Ersatz- und Verschleißteile
Benennung
BEA 065
Netzanschlussleitung
<)
O
-Sensor
<)
2
NO-Sensor
<)
Thermodruckerpapier
(5x)
<)
Grobfilter
<)
Aktivkohlefilter
<)
Fernbedienung
Schlauch
für BEA 750 und
<)
Abgasentnahmesonde
(Benzin)
<)
PVC-Schlauch
(5x1,5) für BEA 065 (3000 mm) 1 680 703 024
<)
Taststift
(3x)
<)
Verschleißteil
<)
7.6
BEA-PC Software-Update mit USB-
Stick
1. USB-Stick mit BEA-PC Software-Update in beliebi-
gen USB-Anschluss der Rechner-Leiterplatte (Abb. 3,
Pos. 3 oder 4) einstecken.
Nach kurzer Zeit erscheint im Startbild der BEA-
PC-Software der Softkey <F7> Update.
2. <F7> wählen.
3. Den Bildschirmanweisungen folgen.
Robert Bosch GmbH
8.
Außerbetriebnahme
Bestellnummer
8.1
Vorübergehende Stilllegung
1 687 023 781
Bei längerem Nichtbenutzen:
2 684 461 003
¶
BEA 750 vom Stromnetz trennen.
1 687 224 727
1 687 224 954
8.2
Ortswechsel
1 681 420 028
¶
Bei Weitergabe von BEA 750 die im Lieferumfang vor-
1 687 432 005
handene Dokumentation vollständig mit übergeben.
1 687 432 014
¶
BEA 750 nur in Originalverpackung oder gleichwerti-
1 687 246 030
ger Verpackung transportieren.
1 680 703 043
¶
1 680 790 049
Hinweise zur Erstinbetriebnahme beachten.
¶
Elektrischen Anschluss trennen.
1 683 083 011
8.3
Entsorgung und Verschrottung
1. BEA 750 vom Spannungsnetz trennen und Netzan-
schlussleitung entfernen.
2. BEA 750 zerlegen, nach Material sortieren und ge-
mäß den geltenden Vorschriften entsorgen.
Nur für EU-Länder:
Außerbetriebnahme | BEA 750 | 17
BEA 750, Zubehör und Verpackungen sollen
einer umweltgerechten Wiederverwertung
zugeführt werden.
¶
BEA 750 nicht in den Hausmüll werfen.
BEA 750 unterliegt der europäischen Richtli-
nie 2012/19/EU (WEEE).
Elektro- und Elektronik-Altgeräte einschließ-
lich Leitungen und Zubehör sowie Akkus und
Batterien müssen getrennt vom Hausmüll
entsorgt werden.
¶
Zur Entsorgung, die zu Verfügung stehen-
den Rückgabesysteme und Sammelsysteme
nutzen.
¶
Umweltschäden und eine Gefährdung der
persönlichen Gesundheit durch die ord-
nungsgemäße Entsorgung vermeiden.
1 689 989 339
de
|
2017-12-12