2
Sicherheit
2.4
Grundlegende Sicherheitshinweise
Gefahren beim Betrieb der Maschine in Hanglage
Die Maschine kann beim Betrieb an einem Hang kippen. Dadurch können Unfälle verursacht
und Personen schwer verletzt oder getötet werden.
Nur an einem Hang arbeiten und fahren, wenn der Boden des Hangs eben ist und die
Haftung der Reifen auf dem Boden sichergestellt ist.
Die Maschine mit geringer Geschwindigkeit wenden. Beim Wenden einen großen Bogen
fahren.
Querfahrten zum Hang vermeiden, da insbesondere durch die Zuladung und das Ausführen
von Maschinenfunktionen der Schwerpunkt der Maschine verändert wird.
Ruckartige Lenkbewegungen am Hang vermeiden.
Einen Rundballen am Hang immer so ablegen, dass er sich nicht selbstständig in
Bewegung setzen kann.
Die Maschine nicht in Hanglage abstellen.
2.4.15
Maschine sicher abstellen
Eine unsachgemäß abgestellte und unzureichend gesicherte Maschine kann eine Gefahr für
Personen, insbesondere für Kinder, sein und sich unkontrolliert in Bewegung setzen oder
umkippen. Personen können verletzt oder getötet werden.
Die Maschine auf tragfähigem, horizontalem und ebenem Untergrund abstellen.
Vor Einstell-, Instandsetzungs-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten auf sicheren Stand der
Maschine achten.
Im Kapitel Fahren und Transport den Abschnitt „Maschine abstellen" beachten,
Seite 167.
Vor dem Abstellen: Die Maschine stillsetzen und sichern,
2.4.16
Betriebsstoffe
Ungeeignete Betriebsstoffe
Betriebsstoffe, die nicht den Anforderungen des Herstellers entsprechen, können die
Betriebssicherheit der Maschine beeinträchtigen und Unfälle verursachen.
Nur Betriebsstoffe verwenden, die den Anforderungen des Herstellers entsprechen.
Zu den Anforderungen an die Betriebsstoffe,
Umweltschutz und Entsorgung
Betriebsstoffe wie Dieselkraftstoff, Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel und Schmierstoffe (z.B.
Getriebeöl, Hydrauliköl) können die Umwelt und die Gesundheit von Personen schädigen.
Die Betriebsstoffe nicht in die Umwelt gelangen lassen.
Die Betriebsstoffe in einen flüssigkeitsdichten, speziell hierfür gekennzeichneten Behälter
füllen und gemäß den behördlichen Vorschriften entsorgen.
Ausgelaufene Betriebsstoffe mit saugfähigem Material aufnehmen, in einen
flüssigkeitsdichten, speziell hierfür gekennzeichneten Behälter füllen und gemäß den
behördlichen Vorschriften entsorgen.
22
siehe
Seite 27.
siehe
Seite 45.
Original-Betriebsanleitung 150001050_01_de
siehe
Comprima F 155 XC