Das Kältegerät wird anschlussfertig für
Wechselstrom 50 Hz, 220–240 V gelie-
fert.
Die Absicherung muss mit mindestens
10 A erfolgen.
Der Anschluss darf nur an eine ord-
nungsgemäss installierte Steckdose er-
folgen. Die Elektroanlage muss nach
gültigen Vorschriften ausgeführt sein.
Damit das Kältegerät im Notfall schnell
vom Strom getrennt werden kann, muss
die Steckdose ausserhalb des
Geräterückseitenbereichs liegen und
leicht zugänglich sein.
Falls nach dem Einbau die Steckdose
nicht mehr zugänglich ist, muss installa-
tionsseitig eine Trennvorrichtung für je-
den Pol vorhanden sein. Als Trennvor-
richtung gelten Schalter mit einer Kon-
taktöffnung von mindestens 3 mm. Da-
zu gehören LS-Schalter, Sicherungen
und Schütze (EN 60335).
Der Netzstecker sowie das Netzkabel
des Kältegerätes dürfen nicht die Ge-
räterückseite dieses Kältegerätes
berühren, da Netzstecker und Netzka-
bel durch Vibrationen des Kältegerätes
beschädigt werden können. Dies kann
einen Kurzschluss verursachen.
Auch andere Geräte sollten nicht an
Steckdosen im Rückseitenbereich die-
ses Kältegerätes angeschlossen wer-
den.
Elektroanschluss
Der Anschluss über ein Verlängerungs-
kabel ist nicht erlaubt, da Verlänge-
rungskabel nicht die nötige Sicherheit
des Kältegerätes gewährleisten (z. B.
Überhitzungsgefahr).
Das Kältegerät darf nicht an Inselwech-
selrichtern angeschlossen werden, die
bei einer autonomen Stromversorgung
wie z. B. Solarstromversorgung einge-
setzt werden.
Beim Einschalten des Kältegerätes kann
es sonst durch Spannungsspitzen zu ei-
ner Sicherheitsabschaltung kommen.
Die Elektronik kann beschädigt werden.
Ebenso darf das Kältegerät nicht in Ver-
bindung mit sogenannten Energiespar-
steckern betrieben werden, da hierbei
die Energiezufuhr zum Kältegerät redu-
ziert und das Kältegerät zu warm wird.
Ist ein Austausch der Netzanschlusslei-
tung erforderlich, darf dieser nur von ei-
ner qualifizierten Elektrofachkraft erfol-
gen.
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